Der scheidende Gesundheitsminister Johannes Rauch verkündete am Sonntag eine Novelle der ELGA-Verordnung.
Ab Juli müssen niedergelassene Ärzte Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Röntgen-, MRT- und CT-Bilder in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA speichern. Ab 2026 gilt diese Verpflichtung auch für Krankenanstalten. Spätestens bis 2030 müssen schließlich alle fachärztlichen Befunde in der ELGA digital zur Verfügung stehen. „Die neuen Speicherverpflichtungen sind ein wichtiger Schritt, um ELGA zu einem nützlichen Gesundheitsportal für die Patient:innen auszubauen“, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Tritt morgen in Kraft
Die Novelle der ELGA-Verordnung wurde heute kundgemacht und tritt morgen in Kraft. Sie ist Teil der umfangreichen Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung 2025.
Im Zuge der Gesundheitsreform stellen Bund, Länder und Sozialversicherung jährlich 51 Millionen Euro für die Digitalisierung des Gesundheitssystems zur Verfügung. Ein wichtiges Projekt ist dabei der Ausbau der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ziel ist, dass Gesundheitsdaten unter höchsten Sicherheitsstandards einfach digital zur Verfügung stehen.
Neue Verpflichtungen
Mit dem Inkrafttreten morgen gelten neue Verpflichtungen, welche medizinischen Daten von Gesundheitsdienstleistern in der ELGA zu speichern sind.
- Ab 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Ärzte Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Bilder speichern, also zum Beispiel Röntgenbilder, MRT, CT etc.
- Ab 1. Jänner 2026 müssen alle relevanten Gesundheitsdaten in der ELGA gespeichert werden, sofern keine spezifischen Sonderregelungen bestehen:
- Labor- und Radiologiebefunde, z.B. Röntgen, MRT, CT etc. von Krankenanstalten im Rahmen der stationären, ambulanten oder telemedizinischen Behandlung
- Verschreibungen von Medikamenten von freiberuflichen Ärzten ohne Kassenvertrag
- Verschreibungen von Medikamenten von hausapothekenführenden Ärzten
- Pflegesituationsberichte von Pflegeheimen
- Ab 1. Jänner 2028 müssen Krankenanstalten sowie niedergelassene Ärzte auch Pathologiebefunde speichern.
- Ab 1. Jänner 2030 müssen Krankenanstalten und niedergelassene Fachärzte auch sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen der ambulanten Behandlung speichern.
Die neuen Speicherverpflichtungen seien "ein wichtiger Schritt", um ELGA zu einem "nützlichen Gesundheitsportal" für die Patientinnen und Patienten auszubauen, meinte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). "Die Ergebnisse werden in den kommenden Jahren nach und nach sichtbar werden." Dass eine neue blau-schwarze Regierung den Zeitplan noch kippen könnte, glaubt Rauch nicht, wie er im Ö1-"Morgenjournal" am Samstag sagte.