BZÖ-Antrag

Gusenbauers "Gesudere"-Sager kommt vors Parlament

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Gusenbauers "Gesudere"-Sager ist dem BZÖ eine parlamentarische Anfrage wert. Westhentaler sieht Meinungsäußerung gefährdet.

Der "Gesudere"-Sager von SP-Chef Alfred Gusenbauer in Richtung eigene Parteibasis ist dem BZÖ eine eigene parlamentarische Anfrage wert. Bündnisobmann Peter Westenthaler ortet in der Äußerung des Bundeskanzlers eine "Missachtung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung". Er will vom Bundeskanzleramt wissen, ob eine entsprechende Gesetzesinitiative geplant sei, um die Verhinderung derartiger Meinungsäußerungen rechtlich abzusichern.

Menschenrechte in Gefahr?
Das BZÖ bezieht sich unter anderem auf Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes sowie auf die Europäischen Menschenrechtskonvention. Im ORF-"Report" war Gusenbauer mit der an seine Staatssekretärin gerichtete Frage zu hören: "Und das wird heute was Ordentliches oder das übliche Gesudere?" In der Anfrage heißt es nun: "Die damit von Ihnen zum Ausdruck gebrachte Ablehnung gegenüber Andersdenkenden, die ihre Meinungen - Ihrem Sprachgebrauch zufolge - durch 'Gesudere' dem Empfänger zur Kenntnis bringen, bezieht sich ganz offensichtlich auf Ihre bisherigen Wahrnehmungen im Zuge einer Image(korrek)tour."

Gusenbauer: "Bin Freund von kritischen Diskussionen"
Gusenbauer selbst nahm in mehreren Zeitungsinterviews ("Der Standard", "Tiroler Tageszeitung", Vorarlberger Nachrichten") zu dem "Gesudere"-Sager Stellung: "Jeder der mich kennt weiß, dass ich ein Freund von klaren, kritischen und auch harten Diskussionen bin. Nur, was ich nicht für sinnvoll erachte, ist ein allgemeines Gesudere, das nirgendwo beginnt und nirgendwo endet."

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