Höchstzahl rechtswidrig

Gutachten gegen Asyl-Obergrenze

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Zur Mindestsicherung für Flüchtlinge wird heute ebenfalls Gutachten präsentiert.

Die Diskussion wird beendet, das Rechtsgutachten ist fertig. Die Obergrenze von 37.500 Asylanträgen für das heurige Jahr dürfte einen anderen Namen bekommen. Das Papier des Europarechtlers Walter Obwexer und des Verfassungsexperten Bernd-Christian Funk soll dem von der ÖVP geprägten Begriff der "Obergrenze" ein Ende setzen.

Der Grund: Die Experten pochen darauf, dass ein Recht nicht mit einer Höchstzahl beschränkt werden kann. "Eine Obergrenze, die darin besteht, dass eine absolute Zahl festgelegt wird, ab deren Erreichen kein einziger Antrag mehr geprüft wird, ist mit völkerrechtlichen Vorgaben und unionsrechtlichen Vorgaben nicht kompatibel", erklärt Obwexer. Auch Funk hatte sich kritisch geäußert.

Obergrenze
Beide räumen in dem gemeinsamen Text aber ein, dass ein Staat durchaus darauf Rücksicht nehmen kann, ob er die Versorgung einer großen Zahl von Flüchtlingen stemmen kann. Der Begriff "Richtwert" ohne eine genaue Zahl wäre möglich, lautet das Ergebnis des gemeinsamen Papiers.

Auch Gutachten zur Mindestsicherung erwartet
Zusätzlich soll heute das Gutachten über mögliche Kürzungen von Sozialleistungen für Flüchtlinge kommen. Vor allem weniger Mindestsicherung für Asylberechtigte wird von der ÖVP gefordert. Ob das rechtlich überhaupt möglich ist, war strittig, deshalb hat Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) ein Gutachten verlangt. Er ist gegen eine Verschlechterung für Asylberechtigte.

Oberösterreich
Ganz anders sieht das die schwarzblaue Landesregierung in Oberösterreich. Sie präsentierte am Dienstag die reduzierte Mindestsicherung (520 Euro statt 914 Euro monatlich) für Flüchtlinge.

(pli)
 

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