Gesetz fast fertig

Hass im Netz: Jetzt kommen "Online-Richter"

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Das Paket gegen Hass im Netz soll noch diese Woche präsentiert werden. 

Wien. Angekündigt war der Gesetzesentwurf eigentlich schon für Juli – jetzt soll das Paket gegen Hass im Netz aber tatsächlich fertig sein. Dem  Vernehmen nach finden zwischen den zuständigen Ressorts noch „letzte legistische Feinabstimmungen“ statt. Diese Woche soll die Reform präsentiert werden.

Eilverfahren. Einer der Kernpunkte: Eilverfahren bei der Löschung von sexistischen und anderen problematischen Postings auf Social-Media-Plattformen per „Online-Richter“. Justizministerin Alma Zadic erklärt dazu auf ÖSTERREICH-Anfrage: „Jede und jeder Betroffene von Gewalt und Hass im Netz soll künftig einfach und kostengünstig zum Recht kommen.“

Konkret soll es für Betroffene von Hass im Netz die Möglichkeit geben, einfach und unbürokratisch – über ein Online-Formular auf der Website der Justiz – einen sogenannten Unterlassungsbefehl zu beantragen. Ein Richter entscheidet dann im Eilverfahren, ob das betreffende Posting gelöscht werden muss. Anwalt braucht es keinen.

Weitere Punkte: Strafrechtlich soll das Gesetz dafür sorgen, dass Cybermobbing nicht erst bei „fortgesetzter Belästigung“ verfolgt werden kann. Auch Verhetzung soll im Strafgesetzbuch neu definiert werden. Und: Das Fotografieren unter Röcke wird sogar per Haftstrafe (bis zu ein Jahr) verboten.

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