David Herrmann-Meng

Bis zu 3.600 € für Verweigerer

Impfpflicht: So wird gestraft

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So wird die Impfpflicht in Österreich aussehen. Alle Details zum Gesetzes-Entwurf.

Wien. Ultima Ratio, der letzte Lösungsweg: ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) präsentierten am Donnerstag die Regeln zur Corona-Impfpflicht.

SPÖ-Chefin. Mit dabei Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger, auch die SPÖ unterstützt die Impfpflicht, doch SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner blieb der Präsentation fern: „Die Impfpflicht war zwar nie unser Ziel“, so Rendi-Wagner, „ist aber jetzt leider notwendig geworden.“ Die FPÖ schlug alle Aufforderungen zum Gespräch aus.

Diese Woche geht der Entwurf in Begutachtung. Das sieht die Impfpflicht vor:

Fristen & Strafen: Ab wann gilt die allg. Impfpflicht?

  • Stichtag: Sie tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.
  • Strafen: Ab 15. März werden Strafen verschickt. Wer die Impfung verweigert, zahlt bis zu 600 Euro.
  • Rausimpfen: Liegt der Nachweis einer Impfung vor, werden alle Strafverfahren eingestellt.
  • »Stichtage«: Vierteljähr­lich werden „Impfstichtage“ stattfinden, an diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Impfregister eingetragen haben.
  • »Höchststrafe«: Wer sich nicht eintragen lässt, oder nicht einzahlt, bei dem kommt es zu einem Verfahren, die Strafe steigt auf bis zu 3.600 Euro. Mit jedem „Impfstichtag“ wiederholt sich der Vorgang.
  • »Haft«: In keinem Verfahren wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
  • »Schummler«: Für Ärzte, die ein falsches Ausnahme-Attest ausstellen, gibt’s bis zu 3.600 Euro Strafe.

Ausnahmen: Wer ist von Impfpflicht ausgenommen?

  • Wer nicht muss: Neben Kindern unter 14 auch Schwangere und jene Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion. ­Allerdings wird die Corona-Schutzimpfung für Schwangere explizit empfohlen: „Sie ist für Schwangere sicher“, so Mückstein.
  • Befreiungsschreiben: Kassenärzte, Fachärzte, Psychiater, Kinder- und Amtsärzte dürfen Bestätigungen zur Impf-Befreiung ausstellen.

Welche Impfungen gelten: Wer muss geimpft sein

  • Was wird gefordert: Die Impfpflicht umfasst drei Stiche. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit Corona anstecken, müssen die Folgeimpfung nach 180 Tagen vornehmen. Gelten soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. 

Video zum Thema: Florian Horn über die Impfpflicht ab Februar 2022
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