Da Großbritannien nicht mehr EU-Mitglied ist, gilt die EuGH-Rechtssprechung über Information des Heimatsstaats im Auslieferungsverfahren nicht.
Das Justizministerium hat Mittwochabend Anfrage zur Causa des in Großbritannien verhafteten früheren Meinl-Bank-Chefs Peter Weinzierl Stellung genommen. In das Auslieferungsverfahren zwischen Großbritannien und den USA sei das österreichische Bundesministerium für Justiz nicht involviert, denn Großbritannien sei kein EU-Mitgliedstaat mehr, daher gelte die EuGH-Rechtssprechung über eine Information des Heimatsstaats nicht.
Lange Haft droht
Für die konsularische Betreuung eines österreichischen Staatsbürgers in ausländischer Haft sei das Außenministerium zuständig, so das Justizministerium. Weinzierl war in Großbritannien auf Antrag der US-Behörden verhaftet worden, sie werfen ihm Geldwäsche und Korruption in Zusammenhang mit Transaktionen der Meinl Bank Antigua im Odebrecht-Korruptionsskandal vor. Bei einem Strafverfahren in New York drohen ihm bis zu 70 Jahre Haft. Für Weinzierl gilt die Unschuldsvermutung, er hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.