Grund für die Anfechtung sei 'ein schwerer Formalfehler'.
Die Bürgerinitiativen Innsbruck (BI), die als eigenständige Liste bei der Gemeinderatswahl angetreten waren, haben beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Wahlanfechtung des Urnengangs vom 22. April eingebracht. Dies berichtete der ORF Tirol am Freitag. Die BI begründeten diesen Schritt auf ihrer Homepage mit einem "schweren Formalfehler".
Gemeinsamer Bürgermeisterkandidat?
Denn obwohl die BI "ausdrücklich und aus gutem Grund keinen Bürgermeisterkandidaten aufgestellt hatten", sei auf den Wahlvorschlägen Thomas Mayer, eigentlich Bürgermeisterkandidat der Liste Fritz, auch als Bürgermeisterkandidat der BI angeführt worden. Somit habe der Eindruck entstehen können, dass die BI und die Liste Fritz sich auf einen gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten geeinigt hätten. "Dadurch konnte der Eindruck entstehen, dass die BI bereits am Wahltag ihren zentralen Aussagen widersprochen und die Unwahrheit gesagt haben", hieß es auf der Website.
Bürgerinitiative erhielt nur 2,08 Prozent
Die Bürgerinitiativen waren am 22. April, neben zehn anderen Listen, zur Innsbrucker Gemeinderatswahl angetreten. Mit 2,08 Prozent konnten sie jedoch am wenigsten Stimmen für sich gewinnen und scheiterten am Einzug in den Gemeinderat.