Ab 1. Juni gilt 25-km/h-Tempolimit und Alkoholgrenze von 0,8 Promille bei E-Scootern.
Wien. Das Parlament macht am Donnerstag Schluss mit dem Gesetzeschaos bei E-Scootern. Noch gelten die flotten Gefährte mit der wachsenden Fan-Gemeinde ja in acht Bundesländern als Spielzeug und dürfen praktisch überall gefahren werden – nur in Wien ist ihnen das am Gehsteig verboten.
Die 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung stellt E-Scooter nun gesetzlich mit Fahrrädern gleich. Folgende Regeln gelten ab 1. Juni bundesweit für die Fahrer:
- Wo? Mit den Scootern darf man überall dort fahren, wo auch Radfahren gestattet ist. Die Benützung von Gehwegen wird verboten.
- Wer? Unter 12-Jährige dürfen sie nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benützen.
- Wie schnell? Für E-Scooter wird es künftig ein Tempolimit von 25 km/h geben.
- Alkohol. Wie bei Fahrrädern gilt eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille.
- Ausrüstung. Auch hier gelten die gleichen Regeln wie bei Fahrrädern. Jeder Scooter muss mit Bremse und Rückstrahlern ausgerüstet sein. Auch beim Abstellen im öffentlichen Raum gelten die gleichen Regeln.