Gesetz

Kärnten beschließt Moscheen-Verhinderungsgesetz

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Die Kärntner Landesregierung wird am Dienstag ein Gesetz beschließen, das den Bau von Moscheen und Minaretten unmöglich machen soll.

Das Gesetz wird mit den Stimmen von ÖVP und BZÖ beschlossen. Erreicht wird dies mit Hilfe des Ortsbildpflegegesetzes und der Kärntner Bauordnung. Der für Raumplanung zuständige Landesrat Uwe Scheuch ist mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes einem Auftrag des Landtages nachgekommen.

SPÖ und Grüne sehen Verstoß gegen Religionsfreiheit
Das Landesparlament hatte im Herbst vergangenen Jahres mit den Stimmen von BZÖ, ÖVP und FPÖ die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zum Bauverbot von Moscheen und Minaretten vorzulegen. SPÖ und Grüne sehen darin hingegen einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit und somit eine Verletzung der Verfassung. Der jetzt zum Beschluss anstehende Entwurf ist aber laut Verfassungsabteilung beim Amt der Landesregierung sehr wohl verfassungskonform.

"Wachsendes Unbehagen in der Bevölkerung"
"Die Religionsfreiheit wird durch das neue Gesetz nicht angetastet", stellte Scheuch am Montag in einer Pressekonferenz fest. "Diese Gratwanderung ist gelungen", so der BZÖ-Politiker. Landeshauptmann Jörg Haider meinte, es gebe innerhalb der Bevölkerung "ein wachsendes Unbehagen mit dem Vordringen eines eher fundamentalistischen Islam". Er wies auch darauf hin, dass Kärnten das erste Land in Europa sei, welches den Schritt einer Verhinderung von Moscheen und Minaretten gehe.

In das Ortsbild einfügen
Das Gesetz beinhaltet die Schaffung einer Ortsbildpflege-Sonderkommission, die entscheiden wird, ob sich außergewöhnliche Bauvorhaben "in das gewachsene Ortsbild einfügen". Die Kommission wird dabei jeweils ein Gutachten erstellen, das laut Scheuch für den betroffenen Gemeindevorstand als erste Bauinstanz verbindlich sein soll. Falls sich die Gemeinde trotzdem über den Kommissionsentscheid hinwegsetzen sollte, wandere die Materie weiter zum Land, die Letztentscheidung liege aber beim Verwaltungsgerichtshof.

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