Funktionär wurde schriftlich ermahnt

Kanzler als "Nobelhure" bezeichnet: Nur Verweis für SPÖler

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Ein SPÖ-Personalvertreter in der Kärntner Landesregierung nannte den damaligen Kanzler Kurz 'Nobelhure der Neonazi'. 

Milde Strafe für Hassposting. Nachdem Hannes Köberl, SPÖ-Personalvertreter in der Kärntner Landesregierung, im Februar 2019 in einem Facebook-Posting ÖVP-Obmann Sebastian Kurz eine "Nobelhure der Neonazi", "Trottel" und "Oberstiazla" nannte, bekam er jetzt einen Verweis dafür. Die Disziplinarkommission des Landes Kärnten hat ihn schriftlich ermahnt. 

Team Kärnten-Chef: "Fadenscheinige Ermahnung"

Bei Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer kommt die Entscheidung der Disziplinarkommission gar nicht gut an. Er zeigte in einer Aussendung Unverständnis, dass Köberl mit einer schriftlichen Ermahnung davonkomme. Das verharmlose seine Hass-Postings und das Verhalten massiv, so Köfer und fügt hinzu: "Aus unserer Sicht ist das Urteil zu mild ausgefallen und dient nicht zur Abschreckung." Was Köfer zudem erzürne, sei die Tatsache, dass Köberl weiter als Personalvertreter tätig sei. 

Köberl hatte sich entschuldigt und das Posting gelöscht. Der Anlass der Entgleisung war damals der Parteiaustritt des ehemaligen Salzburger Landeshauptmann-Stellvertreters Arno Gasteiger aus der ÖVP-Bundespartei. Er hatte kritisiert, dass die türkis-blaue Regierung von der FPÖ diktiert werde.

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