Justizministerin Zadić gibt Weisung

Kanzler Kurz soll von einem Richter befragt werden

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Weisung aus dem Justizministerium entscheidet gegen WKStA. 

Wien. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaß­licher Falschaussage im U-Ausschuss von einem Richter befragt werden und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

WKStA bleibt Herrin des Verfahrens

Das Justizministerium bestätigte den Bericht der Presse. Demnach hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Montagabend eine entsprechende Weisung erteilt, die dem Wunsch von Kurz’ Anwalt Werner Suppan entspricht, weil es „um einen besonderen Fall und eine besondere Persönlichkeit geht“. Der weitere Ablauf des Verfahrens bleibe in der Hand der Korruptionsstaatsanwaltschaft: „Die WKStA bleibt als Fall führende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens.“ 

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