Die Regierung will keinen neuen Feiertag. Die Arbeiterkammer pocht auf den freien Tag.
ÖVP-Kanzleramtsminister Gernot Blümel stellte am Mittwoch klar: „Es wird keinen neuen Feiertag geben.“ Zwar werde man sich das EuGH-Urteil anschauen, auch werde man mit allen Sozialpartnern sprechen: „Faktum aber ist, dass wir keinen zusätzlichen Feiertag einführen können.“
Am Status quo, wonach evangelische, altkatholische und methodistische Arbeitnehmer am Karfreitag frei haben, wolle man aber nicht rütteln: „Niemandem soll etwas weggenommen werden“, so Blümel. Vom Tisch ist der Karfreitag-Streit aber noch lange nicht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat – wie berichtet – entschieden, dass der Karfreitag für alle als Feiertag zu gelten hat, nicht nur für bestimmte religiöse Gruppen: „Die bisherige Regelung ist eine diskriminierende Rechtslage“, so AK-Präsidentin Renate Anderl. Sie argumentiert deshalb:
- Alle, die den Karfreitag für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen den freien Tag vom Arbeitgeber verlangen.
- Gewährt dieser keine Freizeit, muss er, zusätzlich zum Lohn, Entgelt für Feiertagsarbeit bezahlen. Die AK veröffentlichte auf ihrer Homepage ein Musterschreiben, wie jeder Arbeitnehmer zum freien Karfreitag kommen kann.
ÖGB-Chef Wolfgang Katzian forderte unterdessen, den Karfreitag zum Feiertag für alle zu machen. Die angeblichen 600 Millionen Euro an Mehrkosten für die Wirtschaft wertet er als „Märchenstunde“.
AK kämpft: So kommen Sie zum freien KarFREItag
Alle, die den Karfreitag für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen zur Geltendmachung ihres Anspruchs den freien Tag verlangen. AK-Präsidentin Renate Anderl bietet dazu bereits ein Musterschreiben. Die Vorlage können Sie von der AK-Homepage (www.arbeiterkammer.at) runterladen.