Die Visa-Affäre geht weiter: Nach den Diplomaten von Budapest und Belgrad wurde auch der Botschafter in der Ukraine angeklagt.
Vor dem Wiener Landesgericht hat sich seit Montag der ehemalige Botschafter in Kiew zu verantworten. Ihm wird die amtsmissbräuchliche Vergabe von Schengen-Visa und der unrechtmäßige Bezug des sogenannten "Ehegattenzuschusses" zur Last gelegt. "Ich bestreite den Vorsatz gehabt zu haben, jemand zu schädigen", sagte der 54-jährige Ex-Botschafter gleich zum Auftakt der Verhandlungen.
500 unrichtige Visa-Erteilungen
Sein Verteidiger, Thomas Herzka,
wies darauf hin, dass "dieser Fall völlig" anders läge, als der
vorangegangene Prozess gegen den früheren Vizekonsul in Budapest.
Tatsächlich verdiente Michael M. offenbar nicht an der Visa-Erteilung,
bewilligte laut Staatsanwaltschaft allerdings in rund 500 Fällen unrichtige
bzw. unvollständige Einreisegenehmigungen.
"An der Praxis der Kollegen" orientiert
Auch was den
von zwischen 2002 und 2005 bezogenen Zuschuss für seine Frau betrifft,
bekannte Michael M. sich nicht schuldig. "Der Vorwurf einer vorsätzlichen
Betrugshandlung ist nicht haltbar", betonte der Verteidiger. Die
Argumentationslinie des Angeklagten, der den Zuschlag von 1.100 Euro
monatlich zuzüglich eines Pensionskostenzuschusses von 150 Euro bezog,
obwohl seine Gattin nicht mit ihm nach Kiew gezogen war: "Die Rechtslage war
damals nicht eindeutig", er habe sich "an der Praxis der Kollegen"
orientiert. Die habe so ausgesehen, dass "die Gattin gekommen ist, um die
30-Tage-Regel zu wahren". Es sei bis 2005 nicht klar geregelt gewesen, dass
die Frau des Botschafters ständig und im gemeinsamen Haushalt zu leben habe,
so die Verteidigung. Vielmehr habe sich der Diplomat daran gehalten, dass
seine Ehefrau nicht mehr als 30 Tage durchgehend vom Dienstort abwesend sein
durfte.
Gattin war "85 Prozent der Zeit nicht anwesend"
Staatsanwältin
Katja Wallenscheswki, die schon im Prozess des vor etwas mehr als einer
Woche zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Ex-Vizekonsuls in Budapest
die Anklage vertreten hatte, wies auf das Antragsformular für den Zuschuss
hin: Dort habe Michael M. unterschrieben, dass seine Frau nach Kiew
mitkommen werde. Als der nach Angaben des Ex-Botschafters "geplante" Nachzug
an den Dienstort über Jahre hinweg nicht stattfand, habe er dies wiederum
nicht nach Wien gemeldet. Die Ehegattin von Michael M. hatte vielmehr nur
rund vier Tage im Monat in der ukrainischen Hauptstadt verbracht und die
gesamte Zeit über regelmäßig in der Volkshochschule Bruck an der Leitha
Englischkurse gegeben bzw. im Archäologischen Park Carnuntum gearbeitet. "85
Prozent der Zeit war sie nicht anwesend", so Wallenschewski. Auch Richter
Andreas Böhm bezweifelte, dass der Angeklagte "nicht gewusst habe, was ein
ständiger gemeinsamer Haushalt" sei.
Schwache Argumente
Das Argument des ehemaligen Leiters der
Vertretungsbehörde in Kiew, er hätte es nur "wie die anderen" gemacht - was
auch der verurteile Vize-Konsul in Budapest geltend gemacht hatte - wies das
Außenministerium zurück. "Jeder Dienststellenleiter muss ein Formular bei
Amtsantritt ausfüllen, in dem er bestätigt, dass die Lebenspartnerin den
Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen an den Dienstort verlegt", so
Außenamtssprecher Peter Launsky-Tieffenthal am Montag.
57.000 Euro Schaden
Neben dem Zuschlag für den Lebenspartner ließ
sich Michael M. laut Anklage auch rund 40 Mal Repräsentationszulagen für
Essen zahlen, bei denen seine Frau ebensowenig anwesend war. Michael M.
verwies auf kurzfristige Absagen ihrerseits und seine stetige "Hoffnung",
die Gattin würde das nächste Mal kommen. Alles in allem spricht die
Staatsanwaltschaft von einem verursachten Schaden von 57.000 Euro. Dem
Ex-Botschafter ist dieses Geld nach eigenen Angaben nicht aufgefallen: "Ich
habe meinen Gehaltszettel nie so genau studiert." Ihm drohen bis zu zehn
Jahre Haft.