Eckpunkte des Entwurfs

Kopftuchverbot & Co.: Der Plan zur Kinderbetreuung

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142,5 Millionen Euro vom Bund für Ausbau, Gratis-Kindergarten und Sprachförderung.

Der Bund stellt den Ländern in den kommenden Jahren nun doch nicht weniger Geld als derzeit für die Kinderbetreuung zur Verfügung. In den Kindergartenjahren 2018/2019 bis 2021/2022 macht der Bund je 142,5 Millionen Euro locker - für den Ausbau der Kindergärten, das Gratis-Kindergartenjahr und die sprachliche Frühförderung. Der entsprechende Entwurf wurde nach Protest zugunsten der Länder geändert.

Die SPÖ-geführten Länder müssen der sogenannten 15a-Vereinbarung erst zustimmen. Die Länder waren auf die Barrikaden gestiegen, weil der Bund nur mehr 110 Millionen Euro zahlen wollte. Nun bleibt es doch in etwa gleich, konkret wird es jährlich 142,5 Millionen Euro geben. 70 Millionen davon sind für das verpflichtende Gratiskindergartenjahr für Fünfjährige reserviert.

Der Rest ist zu 70 Prozent für den Kindergartenausbau und zu 30 Prozent für die sprachliche Frühförderung vorgesehen. Diese Mittel werden (im Gegensatz zu jenen fürs Gratiskindergartenjahr) von den Ländern kofinanziert, und zwar in der Höhe von 52,5 Prozent. Der Schwerpunkt beim Ausbau liegt explizit bei den Kleinsten: Hier soll es mehr Plätze sowie erweiterte und flexiblere Öffnungszeiten geben.

Ziele erleichtert

Die Ziele, die mit dem Geld erreicht werden sollen, wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf für die Länder erleichtert: Die Betreuungsquote für unter Dreijährige soll pro Bundesland und Jahr um einen Prozentpunkt steigen, alle gemeinsam sollen bis zum Kindergartenjahr 2021/22 fünf Prozentpunkte anstreben. Der Anteil der drei- bis sechsjährigen Kinder in Ganztagsplätzen (mindestens 47 Wochen im Kindergartenjahr, mindestens 45 Stunden wöchentlich geöffnet) soll lediglich "anhand der Bedarfserhebung der Gemeinden" erhöht werden, gemeinsam sollen alle Länder letztlich sechs Prozentpunkte plus schaffen. Im alten Entwurf sollte die Betreuungsquote pro Bundesland und Jahr um zwei Prozentpunkte angehoben werden, und der Anteil der Kinder in Ganztagsplätzen um einen Prozentpunkt.

Beim verpflichtenden Kindergartenjahr müssen die Länder nun nicht mehr für jene Kinder einen beitragsfreien Besuch sicherstellen, die in einem anderen Bundesland in den Kindergarten gehen. "Diese Verpflichtung ist jeweils von jenem Bundesland zu erfüllen, in dem die Besuchspflicht erfüllt wird."

Kopftuchverbot

Festgeschrieben ist auch ein Kopftuchverbot im Kindergarten: Laut Entwurf ist das "Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist". Dies diene der erfolgreichen sozialen Integration von Kindern. Welche Sanktionen bei Verstößen drohen, ist offen - die Länder sollen entsprechende "Maßnahmen" setzen.

Um die "grundlegenden Wertvorstellungen der österreichischen Gesellschaft" kindgerecht zu vermitteln, soll ein bundesweiter "Werte- und Orientierungsleitfaden" erarbeitet werden. Für die Sprachstandsfeststellung soll es ab 2019/2020 ein bundesweit standardisiertes Instrument, einen Beobachtungsbogen, geben. Wie dem Entwurf zu entnehmen ist, soll weiters eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Fachkräfte und Tagesmütter "vorangetrieben" werden.

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