Innenminister Platter und Landeshauptmann Pühringer haben die Liste erstellt - damit sollen bundesweit gleiche Regeln gelten.
Bei der Gewährung eines humanitären Aufenthaltstitels in Österreich sollen künftig einheitliche Wege gegangen werden. Nach häufigen Meinungsunterschieden zwischen vorschlagenden Ländern und entscheidendem Bund haben ÖVP-Innenminister Günther Platter und Oberösterreichs ÖVP-Landeshauptmann Josef Pühringer einen Kriterienkatalog herausgegeben.
Anhand dessen soll entschieden werden soll, ob die betroffene Person im Land bleiben darf. Die Entscheidung obliegt freilich auch künftig dem mit der Materie befassten Beamten.
Losgetreten hatte die Debatte Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek, der gemeint hatte, dass ein gut integrierter, unbescholtener Asylwerber nach fünf Jahren Aufenthalts automatisch ein Bleiberecht erwirkt.
Liste von Kriterien
Ein Bleiberecht soll nun möglich sein:
aufgrund von Menschenhandels, Gewalt in der Familie, besonderen persönlichen
Gefährdungen oder Notlagen oder Fällen von Ausbeutung. Weiters muss Artikel
8 der Europäischen Menschenrechtskonvention immer berücksichtigt werden. Von
Korineks fünf Jahren ist in dem Katalog keine Rede.
Freilich genügt nicht einer dieser Gründe für ein automatisches Bleiberecht. Es müssen diverse Faktoren zusammenspielen. So wird die Aufenthaltsdauer ebenso berücksichtigt wie die Integration der Person.
Einheitsformular
Dazu gibt es nun einen bundesweit einheitliches
Formular, auf dem die entsprechenden Angaben gesammelt werden. Danach trifft
die Bezirksverwaltungsbehörde ihre Entscheidung, die vom Innenministerium
noch genehmigt werden muss. Idealerweise sollte es hier künftig kaum mehr
Divergenzen geben, hofft Platter.
Pühringer wiederum hofft, dass sich das Konzept bewährt. Nächste Woche will er es bei der Landeshauptleute-Konferenz vorschlagen. Positiv wurde vom Landeshauptmann hervorgehoben, dass künftig auch die jeweiligen Bürgermeister bezüglich der Integration befragt werden.
Asylgerichtshof
Nach einigem koalitionären Hin und Her steht nun
doch fest, dass ein eigener Asylgerichtshof im Laufe des kommenden Jahres
eröffnet wird. Er soll auch wesentlich dazu beitragen, dass Asylverfahren
schneller abgewickelt werden können.