Neues Meldegesetz

Künftig sechs Geschlechtszuschreibungen am Meldezettel möglich

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Die Geschlechtseintragung auf Meldezetteln wird - entsprechend einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 - nun angepasst.

Statt der zwingenden Bezeichnung "männlich" oder "weiblich" sind laut einem im Ministerrat am Mittwoch beschlossenen Entwurf des Meldegesetzes künftig insgesamt sechs Bezeichnungen möglich: Neben den beiden bisherigen sollen künftig auch die Merkmale "divers", "inter", "offen" und "keine Angabe" zur Verfügung stehen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Juni 2018 entschieden, dass Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ein Recht auf eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister (ZRP) und in Urkunden haben. Mit der nun vorliegenden geplanten Änderung im Meldegesetz kommt die Regierung diesem Entscheid nach.

Eine weitere Änderung betrifft die Möglichkeit der Namens-Angabe. Künftig soll am Meldezettel, der Wohnsitzerklärung sowie der Hauptwohnsitzbestätigung ein eigenes Feld für "sonstige Namen" vorgesehen werden. Damit soll laut den Erläuterungen des Entwurfs dem Problem Rechnung getragen werden, dass nicht alle Namen der Meldepflichtigen klar in Vor- und Familiennamen trennbar sind. Damit soll es möglich werden, außerhalb des Bundesgebietes gebräuchliche Namenszusätze (insbesondere Mittel-, Vaters- oder Zwischennamen) im zentralen Melderegister zu erfassen.

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