Corona-Lockdown

Blümel verspricht Unternehmen Hilfe binnen 14 Tagen

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Vom Lockdown betroffene Betriebe erhalten 80 % ihres Umsatzes vom November 2019.

 

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) präsentierte den Umsatzersatz für vom Lockdown betroffene Betriebe im November. Die Kosten werden laut Blümel zwischen eineinhalb und zwei Milliarden Euro betragen.


■ Wer hat Anspruch? Sämtliche Betriebe, die von der angeordneten Schließung betroffen sind – allen voran Gastro und Hotellerie.

■ Voraussetzungen für die Beantragung sind ein Sitz in Österreich, kein Insolvenzverfahren und eine Arbeitsplatzgarantie für Mitarbeiter im November.

■ Höhe der Entschädigung. Betriebe erhalten 80 % des Umsatzes vom November des Vorjahres. Der Betrag ist aber mit maximal 800.000 Euro gedeckelt.

■ Beantragung des Umsatzersatzes ist von 6. November bis 15. Dezember über FinanzOnline möglich. Die Überweisung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

■ Gegenrechnungen. Gewisse Corona-Hilfen wie Landesförderungen oder 100-Prozent-Garantien für Kredite müssen gegengerechnet werden, Kurzarbeit zählt nicht dazu.

■ Keine Einschränkungen gibt es für Lieferdienste oder Hotels, die Geschäftsreisende beherbergen.

■ Der Ansturm ist enorm: In der ersten Stunde gab es 1.200 Anträge.

Auch Kultur erhält jetzt Lockdown-Bonus

Wie Kunststaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) mitteilte, können auch geschlossene Kulturbetriebe den 80-prozentigen Umsatzersatz beantragen. Davon ausgeschlossen sind Bundesmuseen und -theater, sie erhalten Sonderförderungen. Zudem wurde für Selbstständige der Überbrückungsfonds auf 110 Mio. Euro aufgestockt.

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