Für den Handel kommt die Hilfe von 20 bis 60 Prozent gestaffelt. Welches Unternehmen wie viel bekommt.
Der Handel fährt runter, die Ausgaben für Hilfen gehen in die Höhe und die Konsumenten haben den heutigen Samstag noch einmal genutzt, um kräftig shoppen zu gehen. Wie erwartet hat die Bundesregierung heute einen harten Corona-Lockdown verkündet, bis auf die Grundversorgung sperrt nahezu alles zu. Damit dies für die Händler und deren Beschäftigte nicht das endgültige Aus ist, werden die Hilfen aus dem Staatshaushalt noch einmal deutlich angehoben.
Die Kosten für Entschädigungen der betroffenen Betriebe werden sich dadurch im Vergleich zum "Lockdown-Light" auf schätzungsweise drei Milliarden Euro verdoppeln, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Samstagabend vor Journalisten. Dazu kommen aber noch Entschädigungen für Zulieferer, die noch nicht abschätzbar seien.
Über den heutigen Einkaufssamstag konnte sich der Einzelhandel jedenfalls nicht beschweren, ein APA-Lokalaugenschein in Einkaufszentren und -straßen zeigte reges Treiben, in einem Schuhgeschäft in der Wiener Innenstadt schien es, als würde das letzte Paar der Bundeshauptstadt verkauft. "Seit gestern ist es wirklich arg", so ein Verkäufer in einem Sportgeschäft. Und auf Nachfrage: "Die Menschen sind sehr aggressiv. Die Stimmung ist wirklich seltsam".
Wie es für die Betriebe weitergeht, skizzierte Finanzminister Blümel so: Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Masseure, etc.) werden - wie bereits der Gastro- und Hotelsektor - für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt bekommen. Für den Handel gibt es eine gestaffelte Lösung, dies sei den unterschiedlichen Voraussetzungen geschuldet und mit dem Verfassungsdienst sowie der Wirtschaftskammer abgeklärt.
Als Basis für den Handel gelten 40 Prozent Umsatzabgeltung, mit Zu- und Abschlägen auf 20 bis 60 Prozent. Bereiche mit verderblicher und stark saisonaler Ware werden zu einem höheren Anteil unterstützt als jene Branchen, wo die Waren keiner oder kaum einer Wertminderungen unterliegt und/oder Nachholeffekte zu erwarten sind, so Blümel. Als Beispiele führt er aus: Blumenhändler bekommen 60 Prozent, für den Möbelhandel gibt es 20 Prozent.
Zumindest der Handelsverband war von der Argumentation nicht überzeugt und drohte am Samstag mit einer Klage. Die private Interessensvereinigung großer Handelsunternehmen, bzw. einzelne Mitglieder erwägen eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), sie orten eine Ungleichheit beim staatlichen Ausgleich des Umsatzausfalls.
Der Umsatzersatz für die Lockdownzeit soll wegen der Verlängerung bis inklusive 6. Dezember auch für die ersten Dezembertage beantragt werden können, sagte Blümel. Anträge sollen ab dem 23. November möglich sein. Um die nötigen Anpassungen vornehmen zu können, werden aber bis dahin keine Anträge möglich sein. Bisher seien 30.000 Anträge für 900 Mio. Euro Umsatzersatz eingereicht worden, davon könnten 800 Mio. Euro "in den nächsten Tagen" ausbezahlt werden.
Abgesehen vom Umsatzersatz stellte Blümel den Unternehmen auch die Möglichkeit in Aussicht, für den Herbst Fixkosten erstattet zu bekommen. Ein Fixkostenersatz von bis zu 800.000 Euro, wie er von der EU-Kommission schon lange genehmigt ist, soll ab 23. November beantragt werden können. Zusätzlich verhandelt Blümel weiter mit der EU-Kommission über ein anderes Modell für den Fixkostenzuschuss, das den Unternehmen bis zu 3 Mio. Euro Unterstützung bringen soll. Hier seien aber die Verhandlungen schwierig. Jedenfalls reiche die Überschreitungsermächtigung im Budget 2020 von 28 Mrd. Euro, um die Kosten für die Coronahilfen zu bezahlen.
In einer ersten Reaktion äußerten sich Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) zwischen Verständnis und Vorsicht. Die Maßnahmen seien "aus gesundheitlichen Gründen zu akzeptieren" - aber es müsse auch klar sein, dass für die Betreuung der Kinder gesorgt ist und die angekündigten Hilfen schnell und unbürokratisch fließen. "Wir haben einfach keine Zeit mehr für monatelange Verfahrensfragen. Jetzt geht es für viele Betriebe um die Existenz", warnte Peter Buchmüller, Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg.
Im folgenden ein kurzer Überblick über die Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich: Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen. Offen hat weiterhin der gesamte Lebensmittelsektor sowie der Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Trafiken, Abfallentsorger und Fahrrad- und Kfz-Werkstätten. Ob Handyshops auch, ist laut Gesundheitsministerium noch nicht ganz geklärt. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert.
Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6 und 19 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt. Alle "körpernahen Dienstleistungen" sind verboten, sämtliche Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gibt es etwa für Geschäftsreisende oder Monteure.