Langsam präziser

Molterer nennt erste Ausnahmen für Vermögenssteuer

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Die ausgeweitete Vermögenszuwachssteuer soll nicht für die Pensionsvorsorge, Eigenheime sowie Grund und Bolden gelten.

Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer findet zwar nach wie vor, dass zur Sanierung des Gesundheitssystems zuerst sämtliche Sparpotentiale genutzt werden sollten. Trotzdem bekennt er sich zur Ausweitung der Vermögenszuwachsbesteuerung, die zweckgebunden ins Gesundheitssystem fließen soll. Langsam werden die Pläne konkreter.

Ausnahmen vorgesehen
Von der Ausweitung der Vermögenszuwachsbesteuerung ausgenommen werden müssten die Altersvorsorge, Eigenheime sowie Grund- und Boden, präzisierte Molterer am Freitag seine Vorstellungen.

In Sachen Steuerreform meinte der Finanzminister, man müsste die Abgaben senken, nicht nur auf die Steuern schauen. Immerhin würde ja bei der Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung eine Steuerentlastung gar nicht wirken, weil sie schon jetzt keine Steuern zahlen müssten. Daher befürworte er die Senkung/Streichung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die kleinen Einkommen und verantworte auch - falls notwendig - die Besteuerung des Wertzuwachses - mit den Ausnahmen.

"Ausnahmen muss es geben", so Molterer.

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