Cyberkriminalität nimmt zu. Bislang ist die Strafandrohung gering. Das soll sich ändern.
Wien. Zuletzt ist die Cyberkriminalität – samt größerer Datendiebstähle – auch in Österreich stark angestiegen. Die gesetzliche Handhabe dagegen bleibt aber mau. Der §118a StGB (widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem) sieht derzeit nur einen maximalen Strafrahmen von sechs Monaten Haft vor. Das heißt, dass Hausdurchsuchungen schwer bis gar nicht genehmigt werden können.
Innenminister Karl Nehammer will diese Gesetzeslücke nun schließen.
Ermittlungsbehörden »mehr Spielraum« geben
Forderung. Nehammer fordert in ÖSTERREICH nun: „Datendiebstahl und Cyberkriminalität werden in unserer digitalisierten Welt immer mehr zu Problemfeldern. Die Ermittler unserer Spezialeinheiten arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung dieser Kriminalfälle. Leider fehlt ihnen dazu aber aufgrund der geringen Strafandrohungen oftmals die Handhabe. Daher braucht es schärfere Strafen bei Datendiebstahl.“ Er wolle nun einen „Dialogprozess“ darüber starten.