Regierung beschließt höhere Strafen bei Steuerhinterziehung und Abgabenbetrug.
Einstimmig wurde Donnerstagabend eine Novelle zum Finanzstrafgesetz verabschiedet. Sie bringt unter anderen den neuen Straftatbestand Abgabenbetrug mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie auch härte Bußen bei Steuerhinterziehung. Ebenfalls einhellig beschlossen wurde ein Betrugsbekämpfungsgesetz, das sich vor allem gegen Verstöße am Bau richtet.
Abgabenbetrug
Der neue Tatbestand "Abgabenbetrug" soll bei schweren Finanzvergehen angemessene Sanktionen ermöglichen. Er richtet sich vor allem gegen gezieltes Vorgehen, etwa beim Karussellbetrug bei der Umsatzsteuer oder dem Einsatz von gefälschten Dokumenten. Primär ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen. Daneben kann eine Geldstrafe bis zu 2 Mio. Euro verhängt werden, gegen Gesellschaften bis zu 10 Mio. Euro. Diese Delikte gelten als "Verbrechen" im Sinne des Strafgesetzbuches.
Abgabenhinterziehung
Höhere Strafen gibt es auch bei der Abgabenhinterziehung. Liegt sie über 100.000 Euro erhöht sich der Geldstrafrahmen auf bis zu zwei Mio. Euro, für Gesellschaften auf bis zu fünf Millionen. Die Verjährungsfrist wird bei den Abgabendelikten von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt.
Strafmandat ohne Verfahren
Eine gewisse Erleichterung ist hingegen vorgesehen, wenn ein Steuerdelikt angesichts der vergleichsweise geringen Höhe auch versehentlich passiert sein könnte. Übersteigt der hinterzogene Betrag 33.000 Euro nicht, kann das neue Instrument des Verkürzungszuschlags zum Einsatz kommen. Mit einem Aufschlag von 10% kann man sich quasi von einem Verfahren freikaufen. Bei Verfehlungen bis 10.000 Euro wird gleich eine Art Strafmandat ausgestellt - ohne aufwendiges Verfahren. Eine Selbstanzeige ist übrigens auch künftig möglich, freilich nur, wenn das Delikt noch nicht entdeckt wurde - und wenn es zum zweiten Mal passiert mit Strafzuschlag.
Betrugsbekämpfung
Das Betrugsbekämpfungsgesetz dient dem Kampf gegen die Schwarzarbeit in der Baubranche. Um den Betrug auf Großbaustellen besser in den Griff zu bekommen, soll das Generalunternehmen künftig einen gewissen Teil der Rechnungssumme unmittelbar an die Finanz überweisen. Unterlässt der Generalunternehmer dies, haftet er auch für die Lohnabgaben der Subunternehmen. In Betrugsfällen soll auch der Arbeitnehmer für Lohnabgaben in Anspruch genommen werden können, wenn vorsätzlich mit dem Dienstgeber vorgegangen wurde.
Bei Auslandsüberweisungen von mehr als 100.000 Euro ist künftig eine Meldepflicht an das Finanzamt vorgesehen. Um anonyme Überweisungen von Firmen für undurchsichtige Finanzierungsgeschäfte zu erschweren, ist eine 25-prozentige Zuschlagssteuer bei Zahlungen an Dritte ohne Nennung des Empfängers geplant.