Kosten werden aus Bundesmitteln gedeckt.
Wien/Kiew (Kyjiw)/Moskau. Die Donnerstagabend vom Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene strategische Gasreserve soll bis zum 1. November 2022 stehen und der im Jänner verbrauchten Gasmenge entsprechen, das waren heuer 12,6 TWh. Für die Gasbeschaffung wird eine Tochtergesellschaft des Verteilergebietsmanagers zuständig sein, die eine öffentliche Ausschreibung durchführen muss - die Kosten werden aus Bundesmitteln gedeckt.
Der Verteilgebietsmanager ist seit 2013 die Austrian Gas Grid Management (AGGM), die zu 51 Prozent der Gas Connect Austria gehört. Jeweils 15 Prozent halten die Energienetzbetreiber der Steiermark sowie Nieder- und Oberösterreichs, kleine Anteile gehören der Tiroler Tigas sowie der Vorarlberger Energienetze GmbH.
Geändertes Gaswirtschaftsgesetz
Der Verteilernetzbetreiber muss laut dem nun geänderten Gaswirtschaftsgesetz eine Tochtergesellschaft als GmbH gründen, deren einzige Aufgabe die Beschaffung der strategischen Gasreserve sein wird. Sie wird auch Eigentümerin der Gasreserve sein.
Die Höhe der Reserve soll der jeweils im Jänner abgegebenen Gasmenge entsprechen und bis zum 1. März für das folgende Gasjahr von der Regulierungsbehörde ermittelt und veröffentlicht werden. Allerdings kann die Regierung die Reservemenge per Verordnung anpassen, wobei sie etwaige EU-weite Zielvorgaben für Speicherfüllstände berücksichtigen muss. Der Verordnung muss dann der Hauptausschuss des Nationalrates zustimmen.
Die Kosten der Gasreserve trägt der Bund. Derzeit kostet eine Megawattstunde Gas an der Wiener Handelsplattform CEGH rund 120 Euro. Hochgerechnet auf 12,6 Terawattstunden würde die strategische Gasreserve also aktuell rund 1,5 Mrd. Euro kosten. Sollten die Spotpreise wieder auf 160 Euro steigen, wären es 2 Mrd. Euro, sollten sie auf 80 Euro sinken, nur noch 1 Mrd. Euro. Dazu kommen noch die Kosten für die Speichernutzung, den operativen Aufwand, eventuelle Bewertungsverluste usw. Beim Verteilergebietsmanager bzw. dessen Tochtergesellschaft fallen weder Gewinne noch Verluste an.
Umwelt- und Energieministerium zuständig
Für die Freigabe der strategischen Gasreserve im Bedarfsfall ist das Umwelt- und Energieministerium zuständig. Das Ministerium erlässt dann eine entsprechende Verordnung, die Gebühr bzw. der Preis wird vom Verteilergebietsmanager festgelegt.
Die Regelungen zur strategischen Gasreserve gelten befristet bis zum 30. September 2025 und müssen davor evaluiert werden. Will die Regierung die Vorratshaltung dann beenden, muss sie eine Verordnung mit dem Hauptausschuss abstimmen. Für die Festlegung, was mit dem Gasvorrat geschieht, ist im Hauptausschuss eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.