Ab 1. September 2011

Neue Behörde für Wirtschafts-Kriminalität

Teilen

Fiedler: „Weisungen abschaffen“.

Die Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft KStA bekommt eine Totalreform verpasst: Sie wird ab 1. September zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA und ist dann auch für große Wirtschaftsdelikte zuständig. Franz Fiedler von der Anti-Korruptions-NGO Transparency International fordert: „Das Weisungsrecht der Justizministerin für die neue Behörde gehört abgeschafft.“

Die Details
Heute präsentiert ÖVP-Ministerin Beatrix Karl die Eckpunkte:

  • Mehr Kompetenzen. Neben klassischen Korruptionsdelikten ermittelt die WKStA künftig auch bei Betrug, Bilanzfälschung, etc., bei großen Unternehmen ab 5 Millionen Euro Stammkapital, 2.000 Mitarbeitern oder sehr hoher Schadenssumme.
  • Eigene Staatsanwälte. Die Staatsanwälte sollen neben Mega-Fällen, wie Grasser und Co. keine andern Causen betreuen müssen.
  • Mehr Personal. Zu den bisher neun Staatsanwälten der KStA kommen sechs dazu sowie vier Wirtschaftsexperten.
  • Keine Fälle ablehnen. Bisher konnte die KStA bei Personalmangel Fälle an die ursprüngliche StA zurückgeben. Das soll nicht mehr möglich sein.
  • Ausbau in Etappen. Ab September 2012 sollen auch Finanzdelikte der WKStA zufallen. Die Zahl der Staatsanwälte soll auf 40 aufgestockt werden.

„Nicht rechtzeitig ausgebildet.“ In Vollbetrieb kann die neue WKStA nicht gleich gehen, weil sich zu wenig Staatsanwälte gemeldet haben. Fiedler kritisiert: „Man hätte die Leute rechtzeitig ausbilden sollen und mehr Werbung machen müssen.“ Grundsätzlich begrüßt Fiedler die neue Behörde unter Leitung von Walter Geyer.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.