Durch Penis-Bilder belästigte Frauen können sich künftig an einen Online-Richter wenden.
Noch ist das Paket gegen Hass im Internet nicht fertig, doch ein Detail steht aber fest: Werden Frauen von Männern auf Social Media etwa mit Penis-Bildern (Dickpics) belästigt, so soll es künftig eine neue Handhabe dagegen geben. Das soll sich im Zivilrecht abspielen: Wird eine Frau „durch die Verbreitung von Inhalten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt“, kann sie Unterlassung und Löschung in einem „Mandatsverfahren“ geltend machen.
Das geht ohne Anwalt, die Bilder werden auf die Justiz-Homepage hochgeladen, das Gericht prüft dann, ob eine Verletzung der Menschenwürde vorliegt. Ist das der Fall, wird eine Unterlassung ausgesprochen – wird nicht gelöscht, auch Strafen.
Die Zusendung von Dickpics kann auch strafrechtliche Folgen haben – bei dauerhafter Verfolgung kommt der Stalking-Paragraf zur Anwendung ...
Paket erst nächste Woche fertig
Das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ ist zwar so gut wie fertig, in Begutachtung gehen wird der Entwurf aber erst nächste oder übernächste Woche, Justizministerin Alma Zadic bat um „Geduld“. Wie ÖSTERREICH berichtete, will Zadic ein Recht auf Menschenwürde im ABGB verankern, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ist skeptisch.