Wahl am 15. Oktober

Neuwahlantrag im Nationalrat fixiert

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"Bundesgesetz, mit dem die XXV. Gesetzgebungsperiode vorzeitig beendet wird."

Die Neuwahlen rücken wieder ein Stück näher. Alle sechs Fraktionen haben sich am Rande des heutigen Plenums auf einen Antrag verständigt, der das vorzeitige Ende der Gesetzgebungsperiode zum Inhalt hat. Dieser wird heute dem zuständigen Verfassungsausschuss zugewiesen. Den eigentlichen Wahltermin 15. Oktober legen dann Regierung und Hauptausschuss fest.

Der Antrag ist rein formalistisch verfasst. Eingebracht wird ein "Bundesgesetz, mit dem die XXV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird". In der Begründung wird darauf verwiesen, dass es das Recht des Nationalrats sei, vor Ablauf der Periode mit einfachem Gesetz seine Auflösung zu beschließen: "Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden. Die vorgezogene Neuwahl soll am 15. Oktober 2017 stattfinden."

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