Angst vor weiteren Verschärfungen

Obmann: 1G-Regel in Gastronomie käme Lockdown gleich

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Gastro-Obmann will vor die Verfassungsrichter ziehen, falls nur noch Geimpfte in Lokale und Restaurants dürfen. Die Nachtgastronomie spricht von "Todesstoß".

Die Stimmen für eine 1G-Regel, also Zutritt nur für vollständig Geimpfte, werden auch in Österreich immer lauter. Angedacht ist 1G für Bereiche mit besonders hohem Ansteckungsrisiko wie der Nachtgastronomie, doch hinter vorgehaltener Hand soll auch darüber diskutiert werden, die Gastronomie generell nur für Geimpfte zu erlauben. Gastro-Obmann Mario Pulker ist vehement dagegen und würde sogar vor die Verfassungsrichter ziehen, falls eine 1G-Regel in der Tagesgastronomie käme.

"In der normalen Gastronomie eine 1G-Regel einzuführen würde einem Lockdown gleichkommen", sagte Pulker am Montag zur APA. Selbst jetzt mit der 3G-Regel würden die Betriebe Umsatzrückgänge zwischen 15 bis 45 Prozent einfahren, so der Gastro-Branchenobmann. Für die Unternehmen wäre eine noch schärfere Regel fatal. "Man kann nicht einzelne Branchen benachteiligen", findet Pulker.

Kurswechsel angedacht

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) schlugen am Wochenende einen Kurswechsel ein und überlegen die Einführung der 1G-Regel im Herbst für Bereiche mit besonders hohem Ansteckungsrisiko. Bisher wollte man an 3G festhalten, also an der Gleichbehandlung getesteter und genesener Menschen mit Geimpften. Nun könnte der Zugang zu Diskotheken und Nachtklubs, aber auch zu Festivals und Sportveranstaltungen nur noch Geimpften gewährt werden. Laut dem Gastrosprecher der Freiheitlichen Wirtschaft, Michael Fürtbauer, wird die 1G-Regel nicht nur für die Nachtgastronomie, sondern auch für alle Gastro-, Hotel- und Freizeitbetriebe vorbereitet.

Unternehmen wurden von Teilen der Politik auch aufgefordert, von sich aus nur Geimpften Zutritt zu ihren Einrichtungen zu gestatten. Mit wem ein Unternehmer oder eine Unternehmerin Verträge schließt, steht ihnen weitgehend frei. "Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet außerhalb der Arbeitswelt nur Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit, Unterscheidungen nach dem Impfstatus sind davon nicht erfasst", räumte der Anwalt Michael Komuczky von Lansky, Ganzger + Partner ein.

1G-Regel der Todestsoß für Nachtgastronomie

Die angedachte 1G-Regel wäre für die Nachtgastronomie der "absolute Todesstoß", sagte Nachtgastro-Sprecher Stefan Ratzenberger zur APA. Seine Prognose: 90 Prozent der Diskotheken und Nachtklubs außerhalb von Wien würden zusperren. Die Coronakrise habe sie am meisten betroffen: "Wir waren die Ersten, die zusperren mussten und die Letzten, die aufgemacht haben", so Ratzenberger, der scharfe Kritik an Gesundheitsminister Mückstein übte. Mückstein habe die Kontrolle über das Impfen verloren. Auch sei das PCR-Angebot nach wie vor nicht auf ganz Österreich ausgerollt.
 

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