Nur kein Stress: Die SPÖ ist bereit, "in Ruhe zu diskutieren".
Rund zwei Monate nach der Bundespräsidentenwahl wird die ÖVP nun in Sachen Abschaffung des sogenannten Habsburger-Verbots aktiv. Ein entsprechender Vorschlag der Volkspartei sieht vor, den Passus, wonach Mitgliedern ehemals regierender Familien eine Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl untersagt ist, zu streichen. Die SPÖ zeigte sich am Montag zwar bereit für eine Diskussion, allerdings ohne Eile. Die ÖVP pocht daneben auch auf die Änderung der Unvereinbarkeitsbestimmungen für Verfassungsrichter.
Kandidatur-Verbot
"Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind
Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert
haben", heißt es sowohl in Artikel 60 der Bundesverfassung als auch in
Paragraf 6 des Bundespräsidentenwahlgesetzes. Die Diskussion um die
Streichung dieser Bestimmung war zuletzt vor der jüngsten
Bundespräsidentenwahl wieder aufgeflammt: Ulrich Habsburg-Lothringen wollte
antreten, um das Kandidatur-Verbot dann nach der Wahl anfechten zu können -
er schaffte allerdings die nötigen Unterstützungserklärungen nicht.
Österreich stehe es "nicht gut zu Gesicht", allen Nachkommen und angeheirateten Mitgliedern einer betroffenen Familie eine Umsturzabsicht zu unterstellen und sie damit zu Staatsbürgern zweiter Klasse zu machen, begründet die ÖVP nun ihren Wunsch nach Streichung der Bestimmungen. Diese implizierten "eine Art Sippenhaftung bis ins n-te Glied" und würden damit den Bürger- und Menschenrechten widersprechen. Um Bedenken auszuräumen, die Änderungen könnten die vermögensrechtlichen Bestimmungen des Habsburgergesetzes aushebeln, soll auch festgehalten werden, dass das Habsburgergesetz davon unberührt bleibe. Man hoffe nun auf ein rasches Einvernehmen mit dem Koalitionspartner, erklärte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf in einer Aussendung.
SPÖ abwartend
Bei der SPÖ zeigt man sich aber noch
abwartend: Man sei bereit, "in Ruhe zu diskutieren", es gebe "keinen Grund
zur Hektik", hieß es aus dem roten Klub gegenüber der APA. Bis zur nächsten
Bundespräsidentenwahl habe man noch viel Zeit. Jedenfalls müsse
gewährleistet sein, dass für die Habsburger keine vermögensrechtlichen
Ansprüche entstehen, betont man in der SPÖ.
Für eine Änderung der Bestimmungen bräuchte die Regierung eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit auch die Zustimmung von zumindest einer der drei Oppositionsparteien - diese hatten sich zuletzt im Februar geschlossen dafür ausgesprochen, das "Habsburger-Verbot" aus der Verfassung und dem Bundespräsidentenwahlgesetz zu eliminieren.
ÖVP will neue Bestimmungen für Verfassungsrichter
Ein
Dorn im Auge ist der ÖVP außerdem weiterhin die Wahl der
Verfassungsrichterin Claudia Kahr zur neuen Vorsitzenden des
Asfinag-Aufsichtsrats vergangene Woche. Die Unvereinbarkeitsregeln sollen
deshalb dahingehend geändert werden, dass Personen, die Organfunktionen in
Kapitalgesellschaften innehaben, nicht dem Verfassungsgerichtshof (VfGH)
angehören können.
Auch bei diesem Thema gibt sich die SPÖ eher zurückhaltend: Der entsprechende Antrag der ÖVP sei für die SPÖ ein "Signal", dass der Koalitionspartner eine "Grundsatzdebatte" über mögliche Unvereinbarkeiten der Verfassungsrichter führen wolle, wozu man auch bereit sei, erklärte ein Sprecher. Die Richter des VfGH sind nebenberuflich tätig - bei einer etwaigen Befangenheit wird derzeit schon für den jeweiligen Fall ein Ersatzmitglied nominiert.