Die STrafe von 12 Monaten gegen den Demonstranten Josef S. bleibt bestehen.
Das Oberlandesgericht Wien hat der Berufung des deutschen Studenten Josef S. nicht stattgegeben. Es bleibt bei der u.a. wegen Landfriedensbruch vom Erstgericht im Juli 2014 verhängten Freiheitsstrafe von vier Monaten unbedingt und acht Monaten bedingt. Den Schuldspruch gegen den Akademikerball-Gegendemonstranten hatte schon der OGH im Februar bestätigt.
Demonstrationsrecht
Das Wiener Straflandesgericht habe die Strafe "bei Gott nicht zu hoch bemessen, man könnte eher davon ausgehen, dass sie zu niedrig war", sagte OLG-Senatspräsident Christian Dostal am Donnerstag in der Berufungsverhandlung. Das Demonstrationsrecht sei ein Grundpfeiler der Demokratie und dürfe nicht unterlaufen werden "durch gewaltbereite Menschen, die aus dem Ausland nach Österreich einreisen ... und hier Gewalt ausüben".
Es gehe nicht um eine friedliche Demo, sondern um Eskalationen - wenn sich Menschen nicht mehr auf die Straße trauen und Geschäftsleute ihre Lokale verbarrikadieren, "weil eine Horde herumläuft". Josef S. habe sich schon mit seiner Bekleidung in den "schwarzen Block" eingegliedert - und die Gewaltbereitschaft der Demonstranten habe sich etwa an Transparenten gezeigt, auf denen stand, man werde den Ballteilnehmern das Tanzbein brechen.
Dass Josef S. führend an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt und sich des Landfriedensbruchs, der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung schuldig gemacht habe, habe bereits der OGH bestätigt. Beim OLG ging es nur mehr um das Strafmaß - und da müsse man, meinte Dostal, der Allgemeinheit zeigen, "dass gewisse Straftaten spürbare Sanktionen nach sich ziehen".
Abschließend hielt Dostal dem Verurteilten und den im Saal anwesenden Sympathisanten ein Voltaire-Zitat vor: "Du bist anderer Meinung als ich - ich werde dein Recht dazu bis in den Tod verteidigen."
Der Fall des damals 24-jährigen Deutschen hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil er nach den Ausschreitungen bei der Akademikerball-Gegendemo im Jänner 2014 für sechs Monate in U-Haft saß. Sein Anwalt Clemens Lahner äußerte auch in der Berufungsverhandlung die Vermutung, dass die lange Strafe verhängt wurde, um die lange U-Haft zu rechtfertigen.
Er plädierte dafür, die Strafe herabzusetzen und zur Gänze bedingt auszusprechen - u.a. weil sein Mandat keine führende Rolle gespielt, sondern Anweisungen entgegengenommen habe. Die Generalprokuratur fand am Urteil des Erstgerichts nicht zu bemängeln. Weitere Schritte, etwa den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sind nicht geplant, sagte Lahner nach der Verhandlung.