Verleger gehen gegen Gesetz vor

EU-Beschwerde: Zeitungsverband VÖZ will ORF-Steuer platzen lassen

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Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) lässt seiner Ankündigung Taten folgen: Die Verleger haben die EU-Wettbewerbskommission in Kenntnis gesetzt, eine Beschwerde gegen die geplante ORF-Gesetzesnovelle einzulegen.

Sie soll noch vor dem Beschluss der Novelle, welcher für Anfang Juli im Nationalrat geplant ist, anhängig gemacht werden, berichteten mehrere Medien am Donnerstag.

Das künftige ORF-Gesetz sieht eine Haushaltsabgabe anstatt der gegenwärtigen gerätegekoppelten GIS-Gebühr vor. Der ORF kommt dadurch - zumindest in den ersten Jahren - auf 710 Mio. Euro aus dem ORF-Beitrag. Ein deutlicher Wettbewerbsvorteil, der bedrohliche Ausmaße für Privatmedien annehme, so die Kritik des VÖZ.

Neues ORF.at zu zeitungsähnlich

Auch die Rolle von ORF.at wird von den Verlegern beanstandet. Die "blaue Seite" sei zu zeitungsähnlich, wenn nicht gar eine Zeitung. Die dortige Berichterstattung führe zu einer verringerten Zahlungsbereitschaft für kostenpflichtige Angebote der Tageszeitungen, hält der Verlegerverband fest. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass es auf ORF.at künftig 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geben soll, wobei die Textbeitragszahl pro Woche auf 350 beschränkt wird. Den Verlegern geht das aber nicht weit genug.

ORF-Steuer könnte sich verzögern

Alles in allem sieht der VÖZ eine anmeldepflichtige Änderung einer Beihilfe vorliegen, welche die EU-Kommission neu bewerten soll. Dauer und Ausgang des Verfahrens sind offen. Unter Umständen könnte es dadurch aber zu einer Verzögerung kommen. Das neue ORF-Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten.

Raab bleibt gelassen

Im Medienministerium von Susanne Raab (ÖVP) nahm man die VÖZ-Ankündigung betont ruhig auf: "Wir sehen der Beschwerde sehr gelassen entgegen. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes ist in engem Austausch mit der EU-Kommission, die auch über alle Schritte informiert ist. Die neue Finanzierung des ORF ist aus Sicht des Verfassungsdienstes aus mehreren Gründen jedenfalls mit dem Beihilfenrecht der EU vereinbar", teilte ein Sprecher Raabs mit.

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