Laut Gutachten

"Verfassungswidrig": Kippt jetzt ORF-Länderabgabe?

Teilen

Laut einem Gutachten des Anwalts Wolfram Proksch ist die ORF-Länderabgabe in der Steiermark verfassungswidrig. Der Fall könnte eine Kettenreaktion auf andere Bundesländer auslösen. 

Die steirischen NEOS wollen die ORF-Länderabgabe, die künftig in der Steiermark als Kultur- und Sportförderungsabgabe eingehoben werden soll, verhindern. Mit Stimmen der SPÖ und ÖVP soll das entsprechende Gesetz am Dienstag verabschiedet werden. 

Mit einem Sonderstück, einer seltenen Form eines Antrags, bei dem lediglich ein Drittel der Stimmen der Abgeordneten nötig sind, wollen die Pinken das Gesetz noch kippen und vor den Verfassungsgerichthof bringen, erklärte der steirische NEOS-Chef Niko Swatek. Grundlage für das Vorhaben ist ein Rechtsgutachten des Anwalts Wolfram Proksch, der zu der Einschätzung kommt, dass der aktuell vorliegende Gesetzestext, verfassungswidrig ist. "Der Landesgesetzgeber verletzt damit mehrere Prinzipien unseres Rechtsstaats", so das Fazit des Wiener Juristen.

"Könnte Kettenreaktion auslösen" 

Gelingt es den steirischen NEOS die Länderabgabe zu kippen, könnte das auch weitreichende Folgen für andere Bundesländer, die eine eigene Abgabe einheben, haben. So wären etwa Kärnten, das Burgenland und Tirol davon betroffen. "Das könnte eine Kettenreaktion auslösen", so Swatek. Das Gesetz müsste laut Proksch "umfassend überarbeitet werden. Mit einem Beistrich oder einem Halbsatz ist es nicht getan." 

Proksch erklärt weiter, dass das neue Gesetz unter anderem einen sogenannten dynamischen Verweis von einem Landes- auf ein Bundesgesetz beinhaltet, was nicht verfassungskonform sei. Für das Sonderstück der NEOS wären mindestens 16 Stimmen nötig - mit anderen Oppositionsparteien sei man bereits im Gespräch. Sollte das Gesetz am Dienstag wie geplant beschlossen, könnte das Sonderstück noch in den Tagen danach eingebracht werden und eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof einläuten. 

Die NEOS setzen sich bereits seit Monaten für eine Abschaffung der Länderabgabe ein. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Vorarlberg, wurde bisher noch nie eine derartige Abgabe von den Bürgern verlangt. Jetzt sei es an der Zeit, die Steirerinnen und Steirer zu entlasten, gerade in Zeiten der hohen Inflation. Seit 1975 habe das Land Steiermark rund 700 Mio. Euro über diese Abgabe eingenommen, rechnet Swatek vor. 

Das sieht die Abgabe in der Steiermark vor 

Die Abgabe sieht in der Steiermark einen Betrag von 4,30 Euro vor. 75 Prozent davon sollen für Kulturförderungsmaßnahmen, 15 Prozent für Mietkosten, Bau und Instandhaltungsmaßnahmen für Museen und Kultureinrichtungen des Landes, Sportanlagen des Landes und des Landesarchivs sowie zehn Prozent für Sportförderungsmaßnahmen verwendet werden. 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.