Urteil

ZiB2 muss Grosz-Richtigstellung live im TV senden

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Ein für viele wohl unerwarteter Einspieler sorgte am Freitagabend in der "ZiB2" für Aufsehen.

Gleich nach dem Intro der Freitagabendausgabe der "ZiB2" dürften viele Zuseher wohl etwas irritiert gewesen sein. Kurz nach der Anmoderation von Moderatorin Margit Laufer wurde ein Bild des Ex-BZÖ-Politikers Gerald Grosz eingeblendet. "Es folgt eine aufgetragene Veröffentlichung" war als Bildunterschrift zu lesen. 

Gerald Grosz Veröffentlichung orf
© ORF2
× Gerald Grosz Veröffentlichung orf

Gerald Grosz Veröffentlichung orf
© ORF2
× Gerald Grosz Veröffentlichung orf

Gerald Grosz Veröffentlichung orf
© ORF2
× Gerald Grosz Veröffentlichung orf

Der fast einminütige Einspieler bezog sich auf ein Urteil, wonach der ORF zur Zahlung einer Entschädigung nach § 6 Abs 1 Mediengesetz und § 7b Abs 1 Mediengesetz und zur Veröffentlichung des Urteils verurteilt wurde. Hintergrund: Am 6. Oktober 2022 war Gerald Grosz, damals als Bundespräsidentschaftskandidat, im ORF 2 zu Gast, wo behauptet wurde, Grosz sei wegen übler Nachrede rechtskräftig strafrechtlich verurteilt worden. 

Das Landesgericht Wien urteilte am 25. April 2023, dass damit "im Bezug auf den Antragsteller der objektive Tatbestand der üblen Nachrede" hergestellt und dessen "Unschuldsvermutung verletzt" wurde. Somit wurde der ORF dazu verpflichtet, das Urteil auszusenden.

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