Ex-Kanzler

DARUM wurde Kurz freigesprochen

Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde am Montag in einer Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht rechtskräftig freigesprochen.

Das Urteil, argumentierte der Vorsitzende am Montag, wurde wegen Nichtigkeit gekippt. Denn: Falsche Beweisaussage gebe es dann, wenn eine Aussage tatsachenwidrig ist oder vorsätzlich erhebliche Aussagen unterbleiben. Die Frage, ob er in die Bestellung eingebunden gewesen sei, habe er bejaht. Daher habe Kurz die Ja-Nein-Frage eindeutig und richtig beantwortet. 

Außerdem sei auf den Videoaufnahmen ersichtlich, dass Kurz die Frage von NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper im U-Ausschuss augenscheinlich noch nicht zu Ende beantwortet hatte, die Fragezeit dann aber vorbei war. Andere Abgeordneten hätten anschließend ihre Fragen gestellt. Als Krisper wieder an der Reihe war, habe sie etwas anderes weitergefragt. Daher sei es keine falsche Aussage, so die Argumentation. 

Bonelli-Urteil wurde bestätigt

Kurz war erstinstanzlich zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil (sechs Monate bedingt) seines früheren Kabinettschefs Bernhard Bonelli wurde hingegen bestätigt. 

Bei dem Verfahren ging es darum, dass Kurz die Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG vor dem Ibiza-U-Ausschuss heruntergespielt haben soll.

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