Die Bundesregierung hat sich auf einen neuen Entwurf für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geeinigt und diesen im Ministerrat abgesegnet. Im Parlament braucht es aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Am Dienstag gab die Regierung eine Einigung beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz - das neuerdings unter dem Namen "Billigstromgesetz" oder "Günstiger Strom Gesetz" firmiert - bekannt. Die umstrittenen Netzentgelte für Strom-Einspeiser sind weiterhin geplant - allerdings in abgeschwächter Form. Um das Gesetz im Nationalrat verabschieden zu können, braucht es neben den Regierungsparteien von ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Stimmen von der FPÖ oder den Grünen.
- So soll der "Parkplatz-Abzocke" der Garaus gemacht werden
- Neues "Shrinkflation"-Gesetz: Bis zu 15.000 Euro Strafe
Und letztere haben bereits - nur wenige Stunden nach dem Ministerrat - scharfe Kritik an dem Entwurf geübt. Denn auf den zweiten Blick stelle sich der Entwurf als "Mogelpackung" heraus, so Grünen-Chefin Leonore Gewessler. Und: "Er führt eine Abgabe auf grünen Strom aus Österreich ein. Statt billigem Strom soll der Österreich-Aufschlag im Energiesektor kommen. Das ist unklug. Denn heimischer Strom aus Wind, Wasser und Sonne ist die Zukunft".
Grüne fordern Nachbesserungen
Die Grünen fordern daher "klare Nachbesserungen". Für konstruktive Verhandlungen stehe man bereits. Sollte die Regierung den Grünen allerdings nicht entgegenkommen, müsste die FPÖ dem Gesetz zustimmen. Die Blauen hielten sich zuletzt allerdings bedeckt: "Es laufen derzeit Gespräche, von einer Einigung kann man zum derzeitigen Zeitpunkt aber beim besten Willen nicht sprechen."
Kritik an Einspeise-Tarifen
Für viel Kritik während der Begutachtung hatten die geplanten Einspeise-Tarife gesorgt. Damit sollen künftig nicht nur die Verbraucher an den Kosten für den Netzausbau beteiligt werden, sondern auch Stromproduzenten. Davon wären auch viele private Haushalte mit einer PV-Anlage am Dach betroffen gewesen. In dem neuen Gesetzesentwurf sollen kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 7 Kilowatt ausgenommen werden. Bei größeren Anlagen soll der Einspeisetarif nur für die Stromproduktion, die über die 7 kW hinausgeht, berechnet werden. "Erst wenn eine Anlage zu einem bestimmten Zeitpunkt mit mehr als 7 Kilowatt Leistung ins Netz einspeist, greift die Einspeisegebühr", heißt es in einer Aussendung des Wirtschaftsministeriums.
Weiter in dem Text enthalten ist die geplante Spitzenkappung für Solarstrom- und Windkraftanlagen. Diese waren vor allem von der Windbranche kritisiert worden. Konkret soll es dem Netzbetreiber möglich sein, bei drohender Netzüberlastung die eingespeiste Leistung dieser Anlagen zu reduzieren. Weiters wird mit dem Gesetz - die Regierung taufte den Entwurf nun "Günstiger-Strom-Gesetz" - ein Sozialtarif von sechs Cent je Kilowattstunde (kWh) für Haushalte mit geringem Einkommen eingeführt - bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh.
Die Begutachtungsfrist für das ElWG war bereits Mitte August zu Ende gegangen. Über 570 Stellungnahmen wurden zum ursprünglichen Vorschlag abgegeben. Kritik gab es vor allem an den nun abgeschwächten Netzgebühren für Strom-Einspeiser.