Sporrer

So soll der "Parkplatz-Abzocke" der Garaus gemacht werden

Wie vor wenigen Monaten angekündigt, will die Regierung der "Parkplatz-Abzocke" den Garaus machen. Jetzt startet der parlamentarische Prozess. 

„Viele Menschen kennen es: Kurz falsch geparkt oder gewendet, schon erhält man ein Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderungen über mehrere hundert Euro", begründet Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) das Handeln der Regierung. Betroffene würden häufig aus Angst vor einem kostspieligen und langen Prozess zahlen. 

"Dabei liegt in vielen Fällen gar keine Besitzstörung vor. Diese Einschüchterung hat System und dem tritt die Bundesregierung jetzt entschieden entgegen", so Sporrer. 

Die entsprechende Regierungsvorlage für die Reform der Besitzstörungsklagen wurde heute beschlossen. Konkret sieht sie vor: 

  • Der Anwaltstarif wird auf rund 100 Euro gesenkt. Auch die Gerichtsgebühren werden in jenen Fällen, in denen die Klage in der ersten Verhandlung durch Anerkenntnis oder Versäumung endet, auf 70 Euro halbiert (auf 35 Euro, falls die Klage vor Zustellung an den Beklagten zurückgezogen wird). 
  • Bei KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten soll zudem künftig der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof möglich sein. Das soll für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung sorgen. 
  • KFZ-Besitzstörungen bleiben allerdings - zumindest bei gerechtfertigtem Vorgehen - möglich. Hier bleibt es bei der bisherigen Rechtslage. 

Durch die niedrigen Kosten für Besitzstörungsverfahren soll es für Betroffene finanziell sinnvoller werden, nicht auf die Zahlungsaufforderungen einzugehen.

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