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Positiv getesteter Landtagspräsidentin droht Anzeige

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Im Burgenland haben die Corona-Tests von Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) am Donnerstag neuerlich für Aufregung gesorgt.

Dunst war in der vergangenen Woche nach einem positiven PCR-Test vom Dienstag erneut getestet worden und nach einem negativen Ergebnis zur Landtagssitzung am Donnerstag erschienen. Die ÖVP ist skeptisch, wie das möglich ist, stellt mehrere Anfragen und erwägt eine Anzeige. Dunst weist die Vorwürfe zurück.

Woher kam das rasche negative Ergebnis?

ÖVP-Klubobmann Markus Ulram kündigte in der Causa am Donnerstag Anfragen an die Landtagspräsidentin und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) an, von denen er sich Aufklärung zum zeitlichen Ablauf erhofft. Dieser werfe für ihn mehrere Fragen auf: "Es ist fraglich, wo man innerhalb von fünf Stunden ein Testergebnis erhält und wie ein Freitesten möglich ist, wo man doch keine fünf Tage in Quarantäne war", sagte Ulram. Sollten die Anfragen bis kommenden Mittwoch nicht beantwortet werden, will die ÖVP Anzeige erstatten.

Der Klubobmann sieht in der Causa entweder eine Bevorzugung der Landtagspräsidentin durch die Gesundheitsbehörde oder ein Fehlverhalten von Dunst, die sich nicht selbst testen hätte können, weil sie in Quarantäne gewesen sei. Dunst hat dazu erklärt, dass ihr Testergebnis falsch positiv war. Weil die Testcharge vom Dienstag fehlerhaft war, sei sie neuerlich getestet worden. Zur Landtagssitzung sei sie erst nach der Aufhebung der Absonderung durch die Gesundheitsbehörde gekommen.

Landtagspräsidentin wehrt sich

Dunst bezeichnete die Vorwürfe am Donnerstag als haltlos. "Fakt ist, dass ich nie für fünf Tage in Quarantäne war, sondern als Verdachtsfall einen Absonderungsbescheid erhalten hatte. Dieser Bescheid wurde nach einem negativen Ergebnis des behördlich angeordneten PCR-Tests rechtskräftig wieder aufgehoben", sagte sie. Sollten die Angriffe der ÖVP weitergehen, werde sie rechtliche Schritte überlegen.

Dass man - wie von Dunst angegeben - auch mit einem positiven PCR-Test nur als Verdachtsfall gilt, sei durchaus möglich - "wenn berechtigte Zweifel am Testergebnis bestehen, etwa wenn eine Probe einer Person nicht eindeutig zugeordnet werden kann", hieß es in einer Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft Güssing, die im Fall von Dunsts Corona-Test als Gesundheitsbehörde agiert. Dann werde ein behördlicher Test veranlasst, um das Ergebnis zu verifizieren. Das passiere vor allem dann, wenn es vom Labor Informationen zu einer möglicherweise fehlerhaften Charge gebe.

Verärgert reagierte am Donnerstag SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich auf die Vorwürfe der ÖVP. Er betonte, dass Dunst lediglich ihrer gesetzlichen Teilnahmepflicht im Landtag nachgekommen sei und damit "korrekt und pflichtbewusst" gehandelt habe.

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