Reiserückkehrer aus Spanien, Niederlande und Zypern müssen jetzt bei der Einreise nach Österreich einen PCR-Test absolvieren.
Wien. Wie am Samstag bekannt wurde, müssen Reiserückkehrer aus Spanien, Niederlande und Zypern, die nicht vollimmunisiert beziehungsweise genesenen sind, jetzt einen PCR-Test am Flughafen absolvieren. Das Ergebnis des Gurgeltests bekommen bekommen sie dann auf ihr Handy. Während sie auf das Ergebnis warten, werden sie keiner Quarantäne unterliegen. Das Test-Ergebnis bestimmt dann die weitere Vorgehensweise.
Für all jene, die mit dem Auto zurück aus dem Urlaub kommen, ändert sich vorerst nicht viel – außer sie kommen aus einem absoluten Hochrisikogebiet. Dann müssen sie die sogenannte "Pre-Travel-Clearance", also das Einreiseformular, im Internet ausfüllen.
Das sagt Gesundheitsminister Mückstein
Die Einreiseverordnung wird um eine neue Liste von Länder unter besonderer Beobachtung erweitert und zielt vor allem auf Reiserückkehrer ab, sagt Gesundheitsminister Mückstein am Samstag. Sämtliche Personen, die künftig via Direktflug aus Spanien, Zypern oder den Niederlanden einreisen, müssen bei Einreise entweder vollimmunisiert sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Vollimmunisiert sind all jene Personen, die ihre Grundimmunisierung abgeschlossen und beide erforderlichen Impfdosen erhalten haben.
Strafe von bis zu 1.450 Euro droht
Im Fall von Johnson & Johnson ist ein Stich ausreichend. Auch Genesene, die einmal geimpft wurden, gelten als vollimmunisiert. Wer nicht vollständig geimpft ist und auch kein negatives PCR-Testergebnis vorlegen kann, muss den Test noch am Flughafen nachholen. Es wird dafür kostenlose Testangebote geben. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer Strafhöhe bis zu 1.450 Euro.
Mückstein: "Rasche Virus-Ausbreitung eindämmen"
"Rund ein Drittel der Neuinfektionen sind auf Reisen zurückzuführen, zahlreiche Infektionen werden von Reiserückkehrer:innen verbreitet. Daher drehen wir die Schraube in diesem Bereich noch etwas fester", so Mückstein. "Künftig gilt bei Einreise via Flugzeug aus Ländern unter besonderer Beobachtung, ebenso wie schon jetzt in der Nachtgastronomie, eine 2-G-Regel. Damit dämmen wir die rasche Ausbreitung des Virus ein und schützen jene Personen, die sich derzeit nicht impfen lassen können."