Schätzung des Ausfalls pro Jahr entspricht der Realität.
Mit der Abschaffung des Pflegeregresses Anfang des Jahres hat Vorarlberg auch sämtliche laufende Verfahren betreffend früherer Leistungen abgebrochen. Eintragungen ins Grundbuch seien oder würden gelöscht, sagte der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) gegenüber der APA. Die Notwendigkeit eines Durchführungsgesetzes sieht er nicht.
Wallner distanzierte sich damit von einem Bericht des Ö1-Morgenjournals vom Mittwoch, in dem es hieß, einigen Bundesländern fehle die Rechtssicherheit bei Altfällen. "Unsere Rechtsabteilung hat nach Durchsicht des Gesetzes die Meinung vertreten, alle laufenden Verfahren zu stoppen", sagte Wallner. Das sei geschehen. Eine Übergangsregelung hätte vielleicht Dinge einfacher gemacht, schlussendlich sehe er aber nicht die Notwendigkeit. "Die Grundbuch-Eintragungen löschen wir. Dafür brauchen wir kein Gesetz", so Wallner.
Der Ausfall der Einnahmen aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses bezifferte Wallner mit 21 Mio. Euro pro Jahr. "Alle Zahlen, die uns vorliegen, zeigen, dass wir mit unserer Schätzung von 21,3 Mio. Euro richtig lagen", betonte der Vorarlberger Landeshauptmann. Es sei deshalb wichtig, dass der Bund sich an die Vereinbarungen halte. Die Bundesregierung hatte den Ländern im Mai maximal 340 Mio. Euro als Ausfallentschädigung zugesagt. Die erste Tranche von 4,4 Mio. Euro als Kostenersatz vom Bund habe Vorarlberg wie alle anderen Bundesländer bereits erhalten. Der zweite, der an Einzelfallnachweise gebunden ist, müsse folgen, forderte Wallner.
Vorarlberg bereitet derzeit auch eine Regelung betreffend der 24-Stunden-Pflege vor. "Die Pflege zu Hause darf auf keinen Fall schlechter gestellt werden als die Pflege im Heim", verwies der Vorarlberger Landeschef auch auf einen möglichen Nachfrageboom bei Heimplätzen, sollte die Pflege zu Hause deutlich teurer sein. "Ich habe der Legistik den Auftrag gegeben zu überprüfen, wie wir das angehen können", sagte Wallner. Bis Ende des Jahres erwarte er eine Antwort.
Bereits im März nannte Wallner etwa die Möglichkeit, den 24-Stunden-Pflegezuschuss des Bundes in Höhe von 550 Euro pro Monat zu erhöhen. Es gebe viele Wege, die Pflege zu Hause zu stärken und damit gleichzeitig die Folgekosten der Regressabschaffung für stationäre Pflegeeinrichtungen abzufedern.