Der ORF wurde wegen eines Sagers von Politik-Experten Peter Filzmaier verurteilt.
Das Urteil der KommAustria ist nicht rechtskräftig – aber nicht minder delikat: Der ORF wurde von der Rundfunkbehörde u. a. wegen Verstoßes gegen das Objektivitätsgebot verurteilt, berichtet Frank Stronachs Anwalt Michael Krüger. Krüger hat die „Publikumsbeschwerde eingebracht, weil ORF-Experte Peter Filzmaier einen Stronach-TV-Auftritt so kommentiert hatte: „Kürzestanalyse in drei Worten: Er ist plemplem.“ Krüger: „Auch Kommentare müssen sachlich sein.“