Urteil wegen falscher Zeugenaussage: Westenthalers Berufung nun am 4. Juni.
In drei Wochen fällt die Entscheidung, ob der ehemalige BZÖ-Obmann Peter Westenthaler seine politische Karriere als gerichtlich Vorbestrafter fortsetzen muss bzw. darf. Am 4. Juni wird das Wiener Oberlandesgericht (OLG) sich mit den Rechtsmitteln befassen, die Westenthaler gegen seine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage vom Juli 2008 eingelegt hat.
"Prügel-Affäre"
Der Ex-BZÖ-Chef war damals im
Wiener Straflandesgericht zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden,
weil er - so jedenfalls die Feststellungen der ersten Instanz - im Zuge der
gerichtlichen Aufarbeitung der sogenannten orangen Prügel-Affäre (der
Pressesprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger soll auf
Geheiß Westenthalers mehr als unsanft aus einem Lokal befördert worden sein,
Anm.) im Zeugenstand die Unwahrheit gesagt hatte.
Westenthaler legte dagegen volle Berufung ein und titulierte sich als Opfer einer "politisch gefärbten Justiz". Sein Parteikollege Gerald Grosz ortete gar ein "Schandurteil".
Zweites Strafverfahren
Neben dem Termin im Justizpalast steht
Westenthaler ein weiteres Stelldichein bei der Justiz bevor: Die
Staatsanwaltschaft Wien wird ihn demnächst in seinem zweiten offenen
Strafverfahren als Beschuldigten befragen. Im Zusammenhang mit der
sogenannten Knie-Affäre - Westenthaler soll nach dem Besuch eines
Fußballmatches während der letztjährigen Europameisterschaft einen
Polizisten angefahren und am Knie verletzt haben - wird gegen den Politiker
wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt
ermittelt.
Auf die Frage, ob und wann in dieser Causa mit einer Anklageerhebung zu rechnen sei, hieß es Dienstag: "Zunächst soll Westenthaler einmal Gelegenheit geboten werden, ausführlich zu den wider ihn erhobenen Anschuldigungen Stellung zu beziehen. Nach der Beschuldigteneinvernahme wird man weitersehen."