Die Dreier-Koalition hat zwar eine Verschärfung des Waffenrechts angekündigt - weil man aber niemandem weh tun will, bleibt auch die neue Regelung löchrig.
Der Waffenerwerb wird nach dem Beschluss bestenfalls ein bisschen aufwändiger - dass Privatpersonen weiterhin Waffen ungehindert kaufen können, daran ändert sich aber wenig. Trotzdem berichten Waffenhändler, dass es alleine durch die Ankündigung von Verschärfungen zu einem Run auf Gewehre, Pistolen und Revolver gekommen sei.
Doch hier einmal die Änderungen im Detail:
- Das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen wird von 21 auf 25 Jahre erhöht, das gilt vor allem für Schusswaffen der Kategorie B und C, also Pistolen und Revolver sowie Langwaffen. Allerdings: Durch Erwerb einer neu zu schaffenden "Waffenkarte" können auch Jüngere an beispielsweise Schrotflinten gelangen, wie sie beim Amoklauf in Grant verwendet wurden.
- Die psychologischen Tests sollen verschärft werden - und die Waffenbesitzkarte nur noch für acht Jahre ausgestellt werden. Nur: Wer bereits eine Waffenbesitzkarte bzw. sogar einen Waffenpass hat, für den ändert sich nichts - das sind immerhin rund 360.000 Personen. Und: Unter welchen Voraussetzungen die Waffengenehmigungen verlängert werden, ist völlig offen, ob beispielsweise ein neuer "Psychotest" nötig ist oder nicht.
- Abkühlphase: Generell sollen Schusswaffen künftig immer nach einer vierwöchigen Abkühlphase und nur durch lizenzierte Waffenhändler abgegeben werden dürfen. Doch auch damit bleibt der Zugang etwa zu gefährlichen Langwaffen wie Schrotflinten völlig frei.
- Waffenverbote sollen ausgeweitet werden, so drohen sie bei häuslicher Gewalt oder bei "schweren gerichtlichen Vorstrafen". Dass ein Waffenverbot - wie Experten fordern - nach einem Durchfallen bei einem psychologischen Test ausgesprochen werden muss, das fehlt in der Punktation der Regierung.
- Immerhin sollen "Durchfaller" bei der Stellungskommission des Bundesheeres künftig an die Waffenbehörden gemeldet werden. Hier soll es die "Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots bei Auffälligkeiten" geben. Von einer Verpflichtung zu einem Waffenverbot ist aber auch hier keine Rede.
- Waffenverbotszonen. Die Koalition "prüft" auch Waffenverbote in der Umgebung von Schulen und Kindergärten. Dass diese fix kommen, ist also ebenfalls nicht sicher.
Keinerlei Verschärfungen gibt es auch für Jägerinnen und Jäger, trotz der Amokläufe im Bezirk Rohrbach (2024), in Stiwoll (2017) und in Annaberg (2013). Kanzler Christian Stocker ist der Ansicht, diese würden trotzdem "einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit der Waffe ausüben".