Im Bundeskanzleramt darf nicht mehr mit Binnen-I und Sternchen gegendert werden. Verkündet hat die Maßnahme ausgerechnet Frauenministerin Susanne Raab.
Die nö. Landesregierung hat es unter FPÖ-Druck vorgemacht, das ÖVP-Kanzleramt zieht jetzt nach: Gendern geht nur noch ohne Binnen-I und Sternchen.
Konkret hat die von Karl Nehammer geführte Behörde den "Kommunikationsleitfaden für geschlechtergerechte Sprache im amtlichen Schriftverkehr und dem Außenauftritt" reformiert: "Damit schafft das Bundeskanzleramt die Verwendung von Sternen, Doppelpunkten oder dem Binnen-I im Auftritt nach innen und nach außen ab", hieß es in einer Erklärung, die ausgerechnet von Frauenministerin Susanne Raab verbreitet wurde. "Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass man Frauen und Männer im amtlichen Schriftverkehr und dem Außenauftritt berücksichtige, dies soll künftig über die Verwendung der männlichen und weiblichen Form oder über neutrale Formulierungen erfolgen", heißt es.
Raab sagt dazu: "„Die Gleichstellung von Mann und Frau ist für mich eine absolute Notwendigkeit - im Leben und in der Sprache. In der Sprache geht es auch um Kommunikation und um die Verständlichkeit, deshalb empfiehlt der Rat für deutsche Rechtschreibung die Verwendung der männlichen und weiblichen Form oder die neutrale Formulierung zu verwenden. Wir sprechen und schreiben daher von ‚Bürgerinnen und Bürgern’ oder ‚Schülerinnen und Schülern‘. Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder andere Sonderzeichen im Wortinneren werden nicht empfohlen. Dem wollen wir auch in der Verwaltung folgen, so wie auch schon im Österreichplan von Bundeskanzler Nehammer skizziert.“
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien über das BKA-Intranet über die Adaptierung und Präzisierung des Kommunikationsleitfadens informiert worden.
Raab will nicht sagen, ob Strafen drohen
Ob „MitarbeiterInnen“ die weiter gendern, Strafen drohen, wollte man im Büro von Frauenministerin Raab partout nicht sagen. Bisher hätten sich alle im Kanzleramt an die Regeln gehalten, zudem „haben wir das 4-Augen-Prinzip“. In Niederösterreich sind beim Verstoß gegen die Gender-Regeln Abmahnungen oder Disziplinarverfahren möglich.