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Kinderschutz: Plakolm setzte mit Ehrenamtsgipfel weiteren Schritt

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Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) hat in ihrem Bestreben um Verbesserungen im Kinderschutz einen weiteren Schritt gesetzt.

Sie hat sich am Dienstag im Bundeskanzleramt mit großen Vereinen und Organisationen, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen, und Kinderschutz-Expertinnen und -Experten zu einem Ehrenamtsgipfel getroffen. "Ordentlicher Kinder- und Jugendschutz kennt keine Sommerferien", stellte Plakolm im diesem Zusammenhang fest.

Der Zeitpunkt des Treffens war mit Bedacht gewählt, wie Plakolm gegenüber der APA betonte: "Gerade jetzt, wenn wieder Jugendlager und Ferienbetreuung stattfinden, spreche ich mit den großen ehrenamtlichen Organisationen in diesem Bereich über Rahmenbedingungen für einen sicheren Sommer für Kinder und Jugendliche." Die Politik müsse Kinderschutz einen Rahmen geben. Als Staatssekretärin für Jugend und Ehrenamt hole sie dafür die Erfahrung derer ein, die tagtäglich ehrenamtlich Jugendarbeit gestalten: "Unterschiedliche Organisationen haben unterschiedliche Zugänge, deshalb beziehen wir die Expertise der Vereine ein." Eines stehe jedenfalls fest: "Der gemeinsame Wunsch nach einem Gesetzeslückenschluss bei Missbrauchstätern ist da und niemand versteht, dass Missbrauchtäter immer noch in der Jugendarbeit tätig sein können."

Zuletzt hatte der Fall eines 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes - seine Vorstrafe ist mittlerweile getilgt - für Aufsehen gesorgt, der Freizeit- und Feriencamps für Acht- bis Zwölfjährige betreibt und noch im vergangenen Mai für den Österreichischen Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse abgehalten hat. Vom getrübten Vorleben des Mannes hatte die ÖAV-Sektion, über die die Kurse angeboten wurden, keine Ahnung. "Jugendorganisationen sind in der Freizeitgestaltung unersetzbar und leisten bereits jetzt großartige Arbeit zum Schutz von Kindern", unterstrich Plakolm. Für sie sei klar, "dass wir diejenigen strenger reglementieren müssen, die gefährden. Und nicht unsere Vereine".

Das Jugendstaatssekretariat unterstützt Bundesorganisationen bei der Erstellung bzw. Aktualisierung von Kinderschutz-Konzepten. Konkret werden dafür aus Mitteln der Bundes-Jugendförderung die Hälfte der Kosten bis zu 2.500 Euro übernommen. Die erarbeiteten Konzepte können bzw. sollen dann von den Trägerorganisationen auf die Landes- und Ortsbereiche angepasst werden. Gleichzeitig soll es zeitnahe ein generelles Standard-Konzept als Basis-Leitfaden für alle interessierten Vereine geben.

Am Ehrenamtsgipfel teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehrjugend, der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreich, des Jugendrotkreuz, der Sportunion, der Blasmusikjugend sowie der Evangelischen und der Katholischen Jugend. Sie tauschten sich über ihre jeweiligen Erfahrungen im Kinder- und Jugendschutz aus, wobei vor allem Best Practice-Beispiele besprochen wurden. "Vereine arbeiten an bestmöglichem Schutz für junge Menschen. Und das streben wir auch als Bundesregierung an", bekräftigte Plakolm abschließend.

Unterdessen orteten die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kija) am Dienstag in einer Presseaussendung "die historische Chance, Lücken im Kinderschutz zu schließen". Sie forderten ein Bundeskinderschutzgesetz, das einen einheitlichen, umfassenden und aktiven Kinderschutz bietet und auf den Säulen Prävention und Intervention fußen müsse. Eine Ausweitung von Berufsverboten in der Kinder- und Jugendarbeit für einschlägig Vorbestrafte sei zu wenig. Der Schutzbereich dieser Bestimmung gelte nur für eine beruflich ausgeübte Tätigkeit und erfasse nur Wiederholungstäter. Gerade bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die im Kinder- und Jugendbereich eine große Rolle spielen, "sind andere Maßnahmen nötig, um Kinder vor möglichen Gefahren wirksam zu schützen".

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