Regierung

Neues ORF-Gesetz erst 2025? Scharfe Kritik an Raab

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Dass Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) die Neuordnung der ORF-Gremien offenbar einer neuen Regierung überlassen will, kommt nicht gut an.

Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) will sich für die ORF-Gremienreform Zeit nehmen. "Es geht mir nicht darum, etwas zu schieben", das Thema müsse allerdings von verschiedenen Seiten betrachtet werden, sagte sie der APA. Eine Neuregelung ist bis März 2025 fällig, könnte also auch Aufgabe einer neuen Regierung werden.  

ÖVP gegen Entpolitisierung?

Mit Missfallen reagierten SPÖ und NEOS, die auf eine rasche Umsetzung der Reform drängen: SPÖ-Mediensprecherin Muna Duzdar fordert eine rasche Umsetzung des VfGH-Urteils, die für mehr Unabhängigkeit und Transparenz sorgt. "Das will die ÖVP aber sichtlich nicht, weil man eine Einigung mit den Grünen nicht zusammenbringen will und kann. Raab hofft offenbar auf eine schwarz-blaue Regierung, in der ÖVP und FPÖ eine Politik gegen die Unabhängigkeit des ORF umsetzen können", mutmaßte sie.  Im Zuge der Gremienreform brauche es u.a. weniger Kanzlereinfluss und mehr Publikum in einem aufgewerteten Publikumsrat.

Neos orten eine "Farce"

"An einer Entpolitisierung der Gremien führt kein Weg vorbei", stellte auch NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter fest. Dass Raab ankündige, sich bei der Gremienreform "zurückzulehnen, ist wirklich eine Farce", wird sie in einer Aussendung zitiert. Die NEOS fordern, den Einfluss der Parteipolitik durch eine Auflösung des Stiftungsrats und seiner politischen Freundeskreise zurückzudrängen. An ihre Stelle solle eine "Governance-Struktur mit einem unabhängigen Aufsichtsrat treten, die wiederum einen mehrköpfigen Vorstand mit klarer Kompetenzverteilung bestellt und überwacht".

Für die Notwendigkeit der ORF-Gremienreform hat, ebenso wie für jene der schon umgesetzten ORF-Reform, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gesorgt. Dieser erkannte die Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und -Publikumsrat für teilweise verfassungswidrig - vor allem wegen des übermäßigen Einflusses der Regierung bei deren Besetzung. Das Gesetz gebe es seit den 1970er-Jahren, jetzt habe es der VfGH in Grundzügen bestätigt und Teile davon aufgehoben.

Man prüfe derzeit den Regelungsbedarf, es sei legitim, auch einmal nachzudenken, sich mit Expertinnen und Experten zu beraten und keinen Schnellschuss abzugeben, kündigte Raab an. "Wenn wir sachliche Lösungen erarbeiten wollen, müssen wir uns eine gewisse Zeit nehmen, um Dinge aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten." Im Herbst 2024 stehen Neuwahlen an.

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