Die Rechnungshof-Prüfer zweifeln an der Sinnhaftigkeit des Projekts.
Der Rechnungshof zweifelt daran, ob die geplante Transparenzdatenbank ihren Zweck der Vermeidung von Doppelförderungen erfüllen wird können. In der Begutachtungsstellungnahme der Prüfer wird vor allem kritisiert, dass die Förderungen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie bereits geflossen sind. Deshalb könnten "die für ein effizientes und effektives Förderungswesen erforderlichen Zielsetzungen einer Förderungsdatenbank nicht erreicht werden".
Ferner kritisiert wird, dass die Kosten für das Projekt nicht ausgewiesen werden. Zudem werde nicht dargestellt, ob eine Kosten-Nutzen-Abwägung des Vorhabens erfolgt sei.
Zudem bemängelt der RH, dass gemäß Entwurf indirekte Förderungen in Form von Einnahmenverzichten aus der Definition des Leistungsbegriffs ausgenommen und daher weder mitzuteilen noch in der Transparenzdatenbank zu verarbeiten sind. Dasselbe gelte auch für Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und verbilligten Fremdkapitalzinsen sowie für Sachleistungen.
Auch dass der Zugang zur Datenbank nur über die Bürgerkarte möglich sein soll, gefällt dem Rechnungshof nicht. Verwiesen wird auf die eingeschränkte Nutzung der Karte durch die Bürger, empfohlen werden zumindest für den Übergang alternative Möglichkeiten des Zugangs - etwa mittels Link von Finanz-Online aus. Für Personen ohne Computer sollte der Zugang ebenfalls erleichtert werden, würden doch sonst ältere Bürger und solche mit Migrationshintergrund häufig mit Problemen konfrontiert sein.
Schließlich wird noch kritisch angemerkt, dass gemäß dem Entwurf von Finanzministerin Maria Fekter (V) erst 2017 alle Daten eingespeist sein müssen. Erfasst werden soll bereits ab heuer, abgefragt werden aber erst 2017 - eine für den RH nicht nachvollziehbare Regelung.