Urteil

Salzburger Finanzskandal: 18 Monate teilbedingt für Rathgeber

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OGH hob Freispruch in zweitem Anklagefaktum auf

Kein gutes Ende hat das Rechtsmittelverfahren im sogenanntenzweiten Salzburger Finanzskandalprozess für die ehemalige Leiterin des Budgetreferats des Landes Salzburg, Monika Rathgeber, genommen. In Stattgebung einer Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg hob der Oberste Gerichtshof (OGH) am Mittwoch den erstinstanzlichen Freispruch in einem der beiden Anklagefakten auf.

Rathgeber war im Oktober 2016 vom Landesgericht Salzburg nur in einem Anklagepunkt mit einem inkriminierten Schaden von 540.000 Euro schuldig erkannt worden und unter Bedachtnahme auf ein vorangegangenes Urteil ohne Zusatzstrafe davon gekommen. Diese Entscheidung wurde vom OGH korrigiert. Rathgeber wurde nun in beiden Anklagefakten schuldig gesprochen und bei einem Gesamtschaden von knapp 840.000 Euro zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Gegen diese Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr möglich.
 

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