Die Unterrichtsministerin hat den Gesetzesentwurf für Bildungsstandards und Zentralmatura in Begutachtung geschickt.
SPÖ-Unterrichtsministerin Claudia Schmied ebnet den Weg für Bildungsstandards und Zentralmatura mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz, die nun in Begutachtung geschickt wurde. Damit kann die Ministerin dann für einzelne Schulstufen Bildungsstandards sowie Termine und Aufgabenstellung für die Matura zentral verordnen. Die Kosten für die Einführung der Bildungsstandards beziffert Schmied in dem Entwurf mit über 22 Mio. Euro bis zur geplanten ersten Standard-Überprüfung im Jahr 2012.
Klare Leistungen definiert
Bildungsstandards sind konkret
formulierte Lernergebnisse, die sich gemäß Lehrplan der jeweiligen Schulart
auf Pflichtgegenstände beziehen, heißt es in dem Entwurf. Sie legen in einem
Gegenstand "konkrete, von Schülern erwartete Leistungen fest",
als Lernergebnisse, die bis zu einer bestimmten Schulstufe im Unterricht zu
erwerben sind. Die Standards sollen damit "einheitliche, objektiv
vergleichbare Informationen zu den Kompetenzen der Schüler auf bestimmten
Schulstufen" darstellen.
Später für alle angedacht
Die geplante SchuG-Novelle
ermöglicht die Einführung von Bildungsstandards grundsätzlich in allen
Schulstufen und Gegenständen. Derzeit sind solche Standards in der 4. und 8.
Schulstufe der Volks- und Hauptschulen sowie der AHS geplant. Testdurchgänge
wurden bereits in Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt.
Relevant für Monitoring
Auf die Noten der Schüler haben die
Standardüberprüfungen keinen Einfluss. Ihre Ergebnisse sollen für ein
kontinuierliches nationales Bildungsmonitoring vom
Bildungsforschungsinstitut zusammengefasst, analysiert und den
Verantwortlichen für das Schulsystem berichtet werden. Aber auch den
betroffenen Lehrern und der Schulleitung sollen die Ergebnisse rückgemeldet
werden, Schüler und Eltern können auf ihre individuellen Testergebnisse
zugreifen.
22 Mio. Euro bis 2012
Die Kosten für die Entwicklung,
Einführung, erste Überprüfungen zur Feststellung der Ausgangslage (2009 in
der 8., 2010 in der 4. Schulstufe) sowie die ersten Standard-Überprüfungen
in der 8. Schulstufe im Jahr 2012 werden in dem Entwurf mit insgesamt gut 22
Mio. Euro beziffert. Davon entfallen 2,7 Mio. Euro auf heuer, die auch schon
budgetiert seien, und steigen dann auf jährlich zwischen 4,2 und 5,8 Mio.
Euro.
Weg für Zentralmatura bereitet
Mit der SchuG-Novelle setzt
Schmied auch einen ersten Schritt in Richtung der von ihr geplanten
Matura-Reform. Derzeit werden die Matura-Prüfungstermine und die
Reifeprüfungs-Aufgaben in den einzelnen Landesschulräten festgelegt. Der
Entwurf sieht nun vor, dass das grundsätzlich weiterhin so erfolgen soll,
öffnet aber auch die Tür für eine bundesweite Festlegung des Prüfungstermins
und der Aufgabenstellung durch den Unterrichtsminister.
Die Matura-Reform umfasst ein Drei-Säulen-Modell mit einer verpflichtenden vorwissenschaftlichen Arbeit, einem schriftlichen Teil mit zentral vorgegebenen Aufgaben in vier Gegenständen und eine mündliche Prüfung in zwei Fächern.
Lehrer wollen keine Noten
Die AHS-Lehrer wollen durch die
Einführung von Bildungsstandards nicht selbst beurteilt werden. In einer
Resolution fordert die Gewerkschaft, dass alle gewonnenen Daten so
zusammengefasst und anonymisiert werden, "dass ein Einfluss auf die
Leistungsbeurteilung der Schüler und der Dienstbeurteilung von Lehrern,
Direktoren und Schulaufsichtsbeamten ausgeschlossen ist". Ein Erreichen der
Standards durch die Schüler dürfe "keinesfalls zu einer Dienstpflicht des
Lehrers erklärt werden".
Keine Schulrankings
Neben der Ablehnung einer Beurteilung der
Lehrer durch die Ergebnisse wird außerdem Amtsverschwiegenheit bezüglich der
Daten gefordert, "so dass ein Schulranking ausgeschlossen, weil strafbar
wird".