Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft spricht von Betrug, Sach- und Datenbeschädigung sowie Unterdrückung von Beweismitteln.
Wien. Der JETZT-Abgeordnete Peter Pilz hat Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und zwei Mitarbeiter im Kanzleramt im Zusammenhang mit der "Schredder-Affäre" angezeigt. In einer Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft heißt es, die Vernichtung von Datenträgern könnte die Tatbestände Betrug, Sach- und Datenbeschädigung und Unterdrückung von Beweismitteln erfüllen.
Die Sachverhaltsdarstellung, die der APA vorliegt, richtet sich nicht nur gegen Kurz, sondern auch gegen jenen damaligen Mitarbeiter im Kanzleramt, der mehrere Festplatten anonym zur Vernichtung an eine Entsorgungsfirma übergeben hatte. Durch die Angabe eines falschen Namens sei das Unternehmen über die Identität des Mitarbeiters und seiner Zahlungswilligkeit getäuscht worden, lautet die Begründung des Verdachts auf Betrug.
Festplatten Eigentum der Republik
Da es sich bei den ausgebauten Festplatten um Eigentum der Republik handelt, erhebt Pilz den Verdacht der Sachbeschädigung. Auch der Verlust der Daten an sich "stellt für die Republik Österreich eine Schädigung dar", steht außerdem in der Anzeige. Sollten sich auf der Festplatte Daten befunden haben, die etwa mit der Causa "Ibiza-Video" in Zusammenhang stehen, wäre außerdem der Tatbestand der Unterdrückung von Beweismitteln erfüllt.