Nationalrat

Schulversuche zur "Neuen Mittelschule" ermöglicht

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Der Nationalrat hat am Mittwoch den Asylgerichtshof fixiert. Weiters wurden Schulversuche zur "Neuen Mittelschule" beschlossen.

Nach der Marathon-Tagesordnung am Dienstag hat der Nationalrat auch am Mittwoch ein umfangreiches Programm zu absolvieren. Beschlossen werden u.a. der Asylgerichtshof, eine Reihe weiterer Verfassungsänderungen plus Verfassungsentrümpelung, das Haftentlastungspaket, die "Neue Mittelschule", die Winterreifenpflicht und das Aus für "Licht am Tag".

Asylgerichtshof ist fix
Am Nachmittag haben die Parlamentarier den neuen Asylgerichtshof abgesegnet. Er wird künftig die Berufungsinstanz im Asylverfahren und ersetzt damit den Unabhängigen Bundesasylsenat. Im Regelfall trifft er die Letztentscheidung über den Asylantrag, die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof ist nicht mehr möglich.

Damit die Verfahren schneller abgewickelt werden können, wird das Personal aufgestockt. Damit die Entscheidungen hohe Qualität haben, werden meistens zwei Richter darüber befinden. Sind sie nicht einig, müssen noch drei weitere Kollegen dazugezogen werden.

Den Weg zum VwGH kann nur mehr das Asylgericht selbst oder der Innenminister beschreiten, wenn eine Grundsatzentscheidung nötig ist. Starten soll der Asylgerichtshof Mitte nächsten Jahres.

Kammern in die Verfassung
Mit dem beschlossenen Verfassungspaket werden außerdem die Kammern (plus Pflichtmitgliedschaft) in der Verfassung verankert, und die Volksanwälte bekommen bei überlangen Gerichtsverfahren ein Recht auf Fristsetzungsanträge bei Gericht.

800 Regeln fallen weg
Außerdem wird die Verfassung bereinigt, sprich rund 800 Verfassungsbestimmungen in 491 Gesetzen werden entweder gänzlich gestrichen oder zu einfachen Gesetzen erklärt. Erleichtert wird die Ratifizierung von Staatsverträgen.

Rasen ab 1. März teuer
Darüber hinaus wird das ungestrafte Rasen im Ausland ab 1. März der Vergangenheit angehören. Von ausländischen Behörden verhängte Geldstrafen über 70 Euro können dann auch in Österreich vollstreckt werden, umgekehrt sollen auch österreichische Geldbußen in anderen EU-Ländern eingetrieben werden können. Der Erlös fließt grundsätzlich dem vollstreckenden Staat - also in der Regel dem Herkunftsland des Täters - zu.

"Haftentlastungspaket" beschlossen
Mit dem "Haftentlastungspaket" sollen bedingte Entlassungen aus der Haft erleichtert und die Möglichkeit von gemeinnütziger Arbeit statt kurzen Ersatzfreiheitsstrafen nun auch gesetzlich verankert werden. Bedingte Entlassungen sind künftig auch aus teilbedingten Haftstrafen möglich. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen der umfangreichen Vorlage zu, während FPÖ und BZÖ von einem Anschlag auf die Sicherheit der Österreicher sprachen. Ebenfalls abgesegnet wurde ein Begleitgesetz zur mit 2008 in Kraft tretenden Reform der Strafprozessordnung, das eine eigene Korruptionsstaatsanwaltschaft mit rund 20 Ermittlern ab 2009 bringt. Allfällige Weisungen der Justizministerin an die Behörde sollen offen gelegt werden.

Schulversuche zur "Neuen Mittelschule" ermöglicht
Der Weg für die Erprobung der "Neuen Mittelschule", vulgo Gesamtschule, ist geebnet. Der Nationalrat beschloss mit Koalitionsmehrheit eine Änderung des Schulorganisationsgesetzes, die Pilotversuche ermöglicht, sofern die Schulpartner an den betroffenen Standorten mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen. Die Opposition stimmte gegen die Vorlage.

Der Beginn der Modellversuche an allgemeinbildenden Schulen (AHS und Hauptschulen) ist ab dem Schuljahr 2008/2009 möglich. Die Versuche werden auf zehn Prozent der Klassen an öffentlichen Schulen im Bundesgebiet begrenzt. Die Zustimmung ist von zwei Drittel der Lehrer und Schüler am entsprechenden Standort nötig. Zusätzlich müssen auch die anderen Schultypen in zumutbarer Entfernung als Alternative zur Gesamtschule angeboten werden.

Schulautonome Tage teilweise zentral festgelegt
Ab dem nächsten Schuljahr sollen zwei der vier (Volksschule/Hauptschulen) bzw. fünf (AHS) bisher von den Schulen fixierten so genannten schulautonomen Tage landesweit einheitlich vorgegeben werden. Dadurch sollen die freien Tage vor allem für Eltern mit Kindern an mehreren Schulen besser planbar werden. Gleichzeitig fixiert wurde, dass Wiederholungsprüfungen künftig zu Beginn der ersten Schulwoche und nicht in der Woche davor durchgeführt werden. In berufsbildenden mittleren Schulen wird am Ende des ersten Semesters wieder eine Schulnachricht ausgestellt.

Eltern sollen sorgen, dass ihre Kinder Deutsch können
Eher schwammig ist eine Regelung, wonach Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache beherrschen. Sanktionen sind nämlich keine vorgesehen. Bund und Länder sollen jedenfalls entsprechende Fördermaßnahmen anbieten. Dazu werden auch einheitliche Deutsch-Standards erarbeitet.

Die Sprachstandsfeststellung soll spätestens 15 Monate und der Beginn der Sprachförderung spätestens ein Jahr vor Beginn der Schulpflicht eines Kindes erfolgen. Mit der ersten Sprachstandfeststellung in den Kinderbetreuungseinrichtungen soll bereits Ende Mai 2008 begonnen werden, die erste Sprachförderung soll mit dem Kindergartenjahr 2008/2009 starten.

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