Die Anhebung der Pensionen, die Deckelung der Rezeptgebühren und die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge sind abgesegnet.
Im Nationalrat hat es am Dienstag etwas länger gedauert, bis es zu ersten, wesentlichen Beschlüssen gekommen ist. Schuld daran waren die Aktuelle Stunde, eine Dringliche Anfrage der Grünen in Sachen Klima, vor allem aber zwei rot-schwarze Abänderungsanträge in letzter Minute.
Pensionserhöhung steht
Die Pensionserhöhung 2008 ist sozial
gestaffelt. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende wird um 21
Euro angehoben, der für Ehepaare um rund 29 Euro pro Monat. Damit erhalten
die niedrigsten Pensionen ein Plus von 2,9 Prozent, besonders hohe Bezüge
steigen nicht prozentuell sondern pauschal um monatlich 36,75 Euro.
Rezeptgebühren gedeckelt
Ebenfalls beschlossen wurde die
Deckelung der Rezeptgebühren auf zwei Prozent des Nettoeinkommens. Hat der
Patient den entsprechenden Wert überschritten, kann das der Arzt über die
E-Card ablesen und die Rezeptgebührenbefreiung auf der Verschreibung
anbringen, wodurch sie für den Apotheker verbindlich wird.
Krankenversicherung teurer
Abgesegnet wurde auch die Anhebung
der Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 Prozent. Die Mehrkosten teilen sich
bei Dienstnehmern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Bei Pensionisten
springt der Bund als fiktiver Arbeitgeber ein. Mit dieser Maßnahme soll den
maroden Krankenkassen geholfen werden.
Pflegeförderung fixiert
Die 15a-Vereinbarung zwischen Bund
und Ländern zur Rund-Um-Die-Uhr-Pflege-Daheim wurde am Abend abgesegnet. Sie
regelt die Finanzierung, die zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von
den Ländern übernommen wird. Jährlich sollen maximal 16 Millionen Euro
ausgegeben werden.
Die Betreuung durch selbstständige Betreuungskräfte wird mit 225 Euro monatlich bezuschusst und bei unselbstständigen mit 800 Euro. Vermögen muss (außer in Niederösterreich und Vorarlberg) bis hinunter auf 7.000 Euro verwertet werden.
Arbeitslose neu
Die Freien Dienstnehmer sind künftig in die
Arbeitslosenversicherung einbezogen, Selbstständige können teilhaben, müssen
aber nicht. Für die Freien wird auch ab dem vierten Tag das Krankengeld
ausbezahlt.
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Auf der anderen Seite werden die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose verschärft: Langzeitarbeitslose können auch in sozioökonomischen Branchen eingesetzt werden, an Fahrzeiten zum Arbeitsort gelten bei einem Full-Time-Job gesamt zwei Stunden als zumutbar. Wer keine Betreuungspflicht hat, muss in jedem Fall 20 Stunden zur Verfügung stehen.
Abfertigung für alle
Einen einstimmigen Beschluss gab es
Dienstagabend auch: Die Einbeziehung der Selbstständigen in die "Abfertigung
neu" fand die Zustimmung aller fünf Fraktionen. Von dieser Neuerung
profitieren neben Gewerbetreibenden und Bauern auch freie Dienstnehmer.
Stopp dem Komatrinken
Von allen Parteien begrüßt wurde
schließlich die Änderung in der Gewerbeordnung, mit der das "Komatrinken"
bekämpft werden soll. Damit werden Wirte verpflichtet, künftig das Alter
ihrer Gäste per Ausweiskontrolle festzustellen. Wer sich nicht daran hält,
kann im schlimmsten Fall seinen Gewerbeschein verlieren.
Novelle beim Tierschutz
Die Änderung des Tierschutzgesetzes
bringt u.a. das Verbot der Käfighaltung von Kaninchen für die
Fleischproduktion ab 2012 (bzw. bei neueren Ställen bis 2020). Weiters wird
der Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen unter bestimmten
Bedingungen wieder erlaubt. Untersagt wird dagegen der Straßenverkauf und
das öffentliche Feilbieten von Hunden und Katzen - um den illegalen Handel
mit Tieren zu unterbinden.
Verboten wird auch das Ausstellen von seit 2005 geborenen Hunden, die einer Qualzucht unterlegen sind. Überhaupt müssen solche Tiere rückgezüchtet werden. Züchter bzw. Verkäufer müssen sich ab 2008 behördlich registrieren lassen. Neu ist auch die verpflichtende Kennzeichnung für Hunde, die "Chippflicht", die ab 31. Dezember 2009 in Kraft treten soll.