Brisantes Verfahren im Bundessozialamt: Blinden-Vertreter klagt mit Hilfe von Ex-Minister Buchinger den Kanzler wegen Diskriminierung.
Dass das Kanzleramt statt des Präsidenten des Blindenverbands zwei deklarierte SP-Parteigänger in den ORF-Publikumsrat entsandte, hat ein juristisches Nachspiel.
Blinder benachteiligt?
Der Blinde Gerhard Höllerer strengte ein
Streitschlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt an. Er fühlt sich bei
der Bestellung der Räte für den Bereich Behinderte übergangen, weil mit
Volkshilfe-Mann Erich Fenninger sowie der Wiener Ex-Stadträtin Elisabeth
Pittermann-Höcker zwei Nichtbetroffene zum Zug kamen. Nach
Behindertengleichstellungsgesetz legte Höllerer daraufhin Beschwerde wegen
Diskriminierung ein.
Buchinger als Kläger.
So richtig spannend wird der Fall
durch den Rechtsbeistand, den sich Höllerer sicherte: Ex-Minister Erwin
Buchinger, seines Zeichens einst SP-Minister, damals oft statt Faymann als
Kanzler-Alternative genannt – und derzeit Behindertenanwalt. „Ich vertrete
in meiner neuen Funktion alle Betroffenen, die mich darum ersuchen. Und ich
tue das unbeschadet der Person oder der Parteifarbe“, erklärt Buchinger im
ÖSTERREICH-Gespräch.
Mittwoch wird er zunächst mit der Maximalforderung, dass das Kanzleramt den Behindertenvertreter Höllerer nachnominieren solle, in das Verfahren gehen. Dann gibt es, so Buchinger, „ohne zu präjudizieren, viele Möglichkeiten zur Streitschlichtung“. Nachsatz des Ex-Ministers: „Ich gehe davon aus, dass eine gütliche Einigung mit dem Herrn Bundeskanzler möglich ist. Wenn nicht, kann vor Gericht Schadenersatz eingeklagt werden.“